Validierung von Forschungsergebnissen: Freistaat fördert ausgewählte Hochschulen mit vier Millionen Euro

19.12.2021, 09:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

TU Freiberg, HTW Dresden und TU Dresden erhalten Förderbescheide

2020 hat der Freistaat Sachsen seine Technologieförderung um einen wichtigen Baustein ergänzt: die Validierungsförderung. Das Programm zielt auf einen verbesserten Technologietransfer zwischen Forschung und Wirtschaft ab. Sachsen verzeichnet dafür eine starke Nachfrage. In den nächsten Tagen werden erneut Zuwendungsbescheide über insgesamt vier Millionen Euro bei sächsischen Hochschulen eingehen. Die Projekte wurden im Rahmen eines zweiten Aufrufs zur Validierungsförderung ausgewählt. Bewerben konnten sich sächsische Universitäten und Fachhochschulen. In dem aktuellen Aufruf werden Projekte unterstützt, bei denen die Forschungseinrichtungen ein systematisches Validierungsmanagement aufbauen und im Rahmen eines definierten Budgets selbstständig über die Auswahl zu validierender Forschungsergebnisse entscheiden können.

Die Projekte aus dem zweiten Aufruf, dem sogenannten »Programm-Modul« der Validierungsförderung, haben eine Laufzeit von vier Jahren und sind deutlich größer als die Einzelprojekte aus dem ersten Aufruf. Durchsetzen konnten sich die Bewerbungen der TU Bergakademie Freiberg, der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden und der Technischen Universität Dresden.

Ines Fröhlich, Staatssekretärin für Digitalisierung, gratuliert den Gewinnern des Förderwettbewerbs: »Ich freue mich über die vielversprechenden Konzepte dieser drei sächsischen Hochschulen. Ich gehe davon aus, dass im Ergebnis unserer Förderung eine Vielzahl von Forschungsergebnissen ihren Weg in eine wirtschaftliche Verwertung finden werden und damit eine konkrete unternehmerische Wertschöpfung erreichen.«

Mit der Validierung soll die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit der Forschungsergebnisse untersucht und nachgewiesen werden. Das soll die Lücke zwischen den auf der Forschungsseite bereitgestellten Ergebnissen und den auf Seiten der Wirtschaft erforderlichen Informationen zu deren Nutzung verringern. Bei der Auswahl zu validierender Forschungsprojekte durch die Hochschulen soll auch die weiter zunehmende Bedeutung der Themen Digitalisierung und Künstliche Intelligenz berücksichtigt werden.

Ines Fröhlich verweist darauf, dass die Förderung dazu beiträgt, die hohen Aufwendungen für Wissenschaft und Forschung in Sachsen noch stärker wirtschaftlich verwerten zu können – und zwar in konkreten Anwendungen zum Nutzen der gesamten Gesellschaft. »Ein gut funktionierender und wirkungsvoller Wissens- und Technologietransfer gibt gerade vor dem Hintergrund der kleinteiligen Wirtschaftsstruktur des Freistaates Sachsen starke Impulse für Innovationen, Digitalisierung und das Gelingen des grünen Wandels. Wer vor allem die digitalen Chancen rechtzeitig erkennt und nutzt, erarbeitet sich einen Standortvorteil. Somit stärkt die Validierungsförderung die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze.«

Hintergrund: Validierungsförderung

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat am 10. August 2020 die Richtlinie zur Förderung der Validierung von Forschungsergebnissen (RL Validierungsförderung) verabschiedet. Diese wurde am 27. August 2020 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.

Ein erster Förderaufruf erfolgte am 29. Oktober 2020. Dieser ermöglichte die Einreichung von Projektvorschlägen von Forschungseinrichtungen mit Ausgaben von bis zu 250.000 Euro und 18 Monaten Laufzeit (»Einzelprojekt-Modul«). Im Ergebnis des ersten Aufrufes wurden in einem Wettbewerbsverfahren von insgesamt 142 Bewerbern 28 Projekte für eine Förderung ausgewählt und insgesamt fünf Millionen Euro Fördermittel an Forschungseinrichtungen mit Sitz in Sachsen bewilligt.

Der zweite Förderaufruf erfolgte am 21. Juli 2021. Bewerben konnten sich sächsische Universitäten und Fachhochschulen für angewandte Wissenschaften. Gefördert werden Projekte zur Etablierung, Umsetzung und Verbesserung von Prozessen zur systematischen Auswahl der für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechendsten Forschungsergebnisse und deren Validierung – und zwar im Rahmen eines von der antragstellenden Wissenschaftseinrichtung eigenverantwortlich zu verwaltenden Budgets mit einem Vorhabenszeitraum von bis zu 48 Monaten. Für diesen Aufruf stellt das SMWA ein Fördermittelbudget von insgesamt vier Millionen Euro bereit. Die Förderung beträgt 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Validierung der Forschungsergebnisse und das Programm-Management.

Hintergrund: Technologieförderung

Im Rahmen der sächsischen Technologieförderung unterstützt der Freistaat Sachsen innovative Vorhaben der sächsischen Wirtschaft mit verschiedenen Maßnahmen. Dafür werden hauptsächlich Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) oder dem Europäischen Sozialfonds (ESF) eingesetzt. In der Förderperiode 2014 bis 2020 hat Sachsen im Rahmen der EFRE- und ESF-Technologieförderung für über 3.300 Projekte Zuschüsse in Höhe von rund 664 Millionen Euro bewilligt.

Das Wirtschaftsministerium plant die Weiterführung der Technologie-Förderprogramme auch in der neuen Strukturfondsperiode 2021 bis 2027.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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