Vorsitzender der Agrarministerkonferenz Günther: »Agrarförderung muss deutlichere Antworten auf Klimakrise und Artensterben geben«

17.12.2021, 12:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsens Landwirtschaftsminister spricht im Bundesratsplenum zur nationalen Ausgestaltung der Agrarförderung

Der Vorsitzende der Agrarministerkonferenz und sächsische Landwirtschaftsminister Wolfram Günther sieht die am Freitag (17.12.) im Bundesrat behandelten Verordnungen zur Agrarförderung als ein Zwischenergebnis an. »Für mich sind sie ausdrücklich nur der Einstieg in den Umstieg in eine ökologisch ausgerichtete Transformation«, so der Minister.

Günther betonte in seiner Rede im Bundesrat: »Wir haben in der Agrarministerkonferenz hart verhandelt. Wir haben die Agrarförderung damit deutlich in die Richtung des ökologisch Notwendigen und der gesellschaftlichen Erwartungen gebracht. Gemessen daran, wo wir gestartet sind, ist dieser Kompromiss zwar ein Erfolg. Aber er ist nur ein Teil des notwendigen Wegs und beantwortet nicht alle Herausforderungen der Zeit. Wir brauchen deutlichere Antworten auf die Klimakrise, auf das Artensterben, auf die Nitratbelastung des Grundwassers. Selbstverständlich muss die Landwirtschaft hier mitgenommen werden. Wir müssen die Gemeinwohlprämie weiterverfolgen und den Landwirtinnen und Landwirten damit einen wirksameren Anreiz geben, nachhaltiger zu wirtschaften. Sowohl die Beschlüsse der Agrarministerkonferenz als auch der Koalitionsvertrag des Bundes formulieren dieses Ziel bereits.«

Der Minister verwies zudem auf eine Reihe von effektiven Verbesserungen, die auch auf Antrag beziehungsweise unter Mitwirkung Sachsens erreicht worden seien.

Günther: »Sofern Fördergelder beispielsweise für eine Umwandlung von Acker- in Grünland gezahlt wurden, darf diese Maßnahme nicht rückabgewickelt und Grünland wieder umgebrochen werden. Auch wollen wir weitergehenden Gewässerschutz durch breitere Pufferstreifen zwischen Gewässern und intensiv bewirtschafteten Flächen. Hierfür habe ich mich im Bundesrat eingesetzt. Und so genannte Nicht-Produktive-Flächen müssen ihr Versprechen einlösen – also mehr Raum für Artenvielfalt, für Brutplätze und mehr CO2 Speicherung im Boden gewährleisten. Das klingt zwar detailliert, besitzt aber einen großen Hebel.«

Der Bundesrat beriet in seinem letzten Plenum in diesem Jahr unter anderem zwei Verordnungen für die konkrete Umsetzung der europäischen Agrarförderung 2023 bis 2027 (Gemeinsame Agrarpolitik, GAP) auf Bundesebene.

Mit der GAP-Direktzahlungsverordnung (GAPDZV) werden die notwendigen Grundlagen zur Einführung beispielsweise der Öko-Regelungen geschaffen. Mit der GAP-Konditionalitätenverordnung (GAP-KondV) werden die »Grundanforderungen an die Betriebsführung« und die Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) neu geregelt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

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