Afrikanische Schweinepest: Übersicht über Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen im Landkreis Meißen

12.11.2021, 13:16 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bei Fallwildsuche insgesamt 5 infizierte Wildschweinkadaver gefunden

Am 13.10.2021 wurde im Landkreis Meißen im Rahmen der Früherkennungsmaßnahmen bei einem gesund erlegten Wildschwein das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Dies ist in Sachsen der erste Nachweis außerhalb des Landkreises Görlitz.

Mit den Jagdrevierinhabern in der unmittelbaren Umgebung des Ausbruchsgeschehens wurde sofort ein Jagdverbot abgestimmt, um weiteres möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht zu vertreiben. Mit der am 29.10.2021 erfolgten Einrichtung eines Kerngebiets, das im Wesentlichen Teile der Gemeinde Radeburg, Thiendorf und Ebersbach umfasst, gilt für alle Tierarten eine Jagdruhe. Diese Maßnahme ist in der aktuell laufenden Drückjagdsaison notwendig, um eine unbeabsichtigte Versprengung der Population und damit einhergehend eine Seuchenversprengung zu verhindern.

Zu den grundlegenden Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen der ASP gehören das Auffinden der Wildschweinkadaver mittels gezielter Fallwildsuche, die Begrenzung der Wildschweinbewegungen durch Zäunungen, die Jagd und die Einhaltung der Biosicherheit durch Jäger und Landwirte. »Keine dieser Maßnahmen ist allein ausreichend, entscheidend ist, dass alle diese Maßnahmen synchron ablaufen und gut miteinander abgestimmt werden«, erklärt Staatssekretär und Leiter des ASP-Krisenstabes, Sebastian Vogel.

Errichtung von Zäunungen

Das eingerichtete Kerngebiet hat eine Fläche von 38 Quadratkilometern und wird durch einen Festzaun abgegrenzt. Der Zaun besteht aus Knotengeflecht, ist ca. 1 m hoch und durch Erdanker fest mit dem Boden verbunden. Das gesamte Kerngebiet ist also durch ca. 25 km Zaun zu umschließen, wobei bereits bestehende Zäunungen, wie die entlang der Autobahn einbezogen werden. Auch wenn solche Zäunungen die Wildschweinbewegungen nicht zu 100 Prozent unterbinden vermögen, so tragen sie doch zu ihrer Lenkung und Limitierung bei und bilden eine wichtige Grundlage für die Umsetzung der ASP-Bekämpfungsmaßnahmen.

Fallwildsuche mit Drohnenunterstützung

Unmittelbar nach der amtlichen Feststellung der ASP im Landkreis Meißen wurde mit der intensiven Fallwildsuche begonnen, um die Ausdehnung des tatsächlichen Infektionsgeschehens zu ermitteln. Im Einsatz sind nicht nur die Jäger in ihren Jagdrevieren, sondern auch speziell ausgebildete Kadaversuchhundestaffeln sowie Drohnen – ausgestattet u.a. mit Kamera mit Wärmebild, starker Zoom-Kamera und Laserentfernungsmesser – zur Lokalisierung von Wildschweinkadavern.

Die Fallwildsuche beschränkt sich dabei nicht nur auf das Kerngebiet, sondern auch und vor allem auf die Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und die Sperrzone I (Pufferzone), um festzustellen, inwieweit sich das Virusgeschehen ausgebreitet hat. Dementsprechend finden bei der Ausweisung der Drohnen-Suchareale die Erkenntnisse zu Topografie, Infrastruktur, Revierverhältnissen sowie Einstands- und Rückzugsgebiete Eingang. Unverzichtbar sind Drohnen für Flächen, die für Menschen nur schwer oder gar nicht zugänglich sind. Jedes aufgefundene Wildschwein wird beprobt und auf das ASP-Virus untersucht. Neben mehreren negativ getesteten Wildschweinen wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut bei insgesamt drei Proben das ASP-Virus nachgewiesen. Drei Wildschweine wurden im Schilfgürtel des Großteichs gefunden, welcher innerhalb des eingerichteten Kerngebiets liegt. Einen weiteren positiven Fund gab es bei Radeburg, ebenfalls im Kerngebiet. Wer in oder auch außerhalb der ASP-Restriktionszonen tote Wildschweine auffindet, sollte die örtlichen Veterinärämter verständigen. Diese Tiere sind, auch wenn sie nicht das ASP-Virus in sich tragen, wichtige Indikatortiere für die Gesundheit der Wildschweine.

Staatssekretär und Leiter des ASP-Krisenstabes Sebastian Vogel: »Die Fallwildsuche ist sehr aufwendig, aber zur Unterbrechung der Infektionsketten unerlässlich. Sie ist aufgrund des Krankheitsverlaufs in regelmäßigen Abständen durchzuführen.« In der Inkubationszeit von zwei bis sieben Tagen entwickeln die betroffenen Tiere hohes Fieber und schwere, unspezifische Allgemeinsymptome. Das ASP-Virus führt nach sieben bis zehn Tagen in fast allen Fällen zum Tod des Tieres.

Zurückhaltung bei der Jagd

Das Ausbruchsgeschehen im Landkreis Meißen befindet sich in der sog. Initialphase. In dieser Phase geht es vornehmlich darum, die Ausdehnung des Infektionsgeschehens zu eruieren und Fallwildsuche durchzuführen. Bei der Reduktion der Wildschweine ist besondere Vorsicht geboten. Staatssekretär und Leiter des ASP-Krisenstabes, Sebastian Vogel ergänzt: »Das Mittel der Jagd muss zum jetzigen Zeitpunkt behutsam, gezielt und räumlich abgestuft zur Nähe des Seuchengeschehens eingesetzt werden, um eine Seuchenversprengung zu verhindern. Gerade jetzt in einer Zeit, in der typischerweise viel gejagt wird, verlangt die Jagdruhe oder auch ein regionales Verbot von Drückjagden viel Verständnis und Geduld der Jägerschaft.«

Große Zurückhaltung ist insbesondere für Drückjagden in der weiteren Nähe des Ausbruchsgeschehens geboten. Das Kerngebiet ist noch nicht sicher eingezäunt, so dass ein erhebliches Risiko besteht, dass Wildschweine durch eine Jagd in die Kernzone wechseln und später wieder heraus wechseln. Zudem ist es unabdingbar, dass zuvor verlässliche epidemiologische Erkenntnisse für dieses Gebiet vorliegen, also insbesondere durch Fallwildsuchen ausreichend Wissen besteht, ob und in welchem Umfang sich das Virus ausgebreitet hat.

Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen

Schließlich ist die Einhaltung aller Biosicherheitsmaßnahmen durch die Jägerschaft und auch durch die Landwirte als Schutz vor der weiteren Ausbreitung ganz wesentlich. Jäger müssen bei der Jagdausübung besonders vorsichtig mit Gegenständen sein, die Kontakt mit Blut hatten. Dazu gehören Fahrzeuge, Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke. Auch Jagdtrophäen und Produkte von Wildschweinen aus betroffenen Regionen können ein Risiko für eine Virusübertragung darstellen.

In hiesige Schweinehaltungsbetriebe kann das Virus durch Wildschweinekontakte, aber auch durch andere belebte und unbelebte Vektoren eingeschleppt werden. Konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen durch die Landwirte ist deshalb besonders wichtig. Die Anforderungen an Biosicherheit und Hygiene für die Schweinehaltung sind in der Schweinehaltungshygieneverordnung niedergelegt. Schutz bieten u.a. eine gute Einfriedung der Anlagen, Desinfektionswannen und Hygieneschleusen, die sicherstellen, dass kontaminierte Gegenstände oder Kleidung nicht in die Bestände kommen.

Hintergrundinformationen:
Die Afrikanische Schweinepest ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10.09.2020 wurde der erste Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland in Brandenburg bestätigt. In Sachsen wurde am 31.10.2020 das ASP-Virus erstmals nachgewiesen. Zwischenzeitlich gibt es rund 600 amtliche Nachweise im Landkreis Görlitz und Landkreis Meißen.

Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest:
https://www.sms.sachsen.de/aktuelles-6610.html


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
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