Sachsen weitet sein ASP-Frühwarnsystem aus

04.11.2021, 09:07 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsenweite Untersuchungspflicht für erlegte Wildschweine

Nach dem positiven Fund von mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Wildschweinen Mitte Oktober im Landkreis Meißen, über 60 Kilometer von den bisherigen positiven Funden im Landkreise Görlitz entfernt, wird das bestehende ASP-Frühwarnsystem mit Änderungsverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 2. November auf ganz Sachsen ausgedehnt.

Sachsen hatte bereits im April 2020 ein ASP-Frühwarnsystem in den Landkreisen Bautzen und Görlitz installiert, wonach alle erlegten Wildschweine auf das ASP-Virus zu untersuchen sind. Dieses ASP-Frühwarnsystem wurde am 22. September 2021 auf die Landkreise Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie die Landeshauptstadt Dresden ausgedehnt. Nunmehr wird das ASP-Frühwarnsystem auf ganz Sachsen erweitert und mit einer entsprechenden Aufwandsentschädigung honoriert.

Es besteht nunmehr eine flächendeckende Pflichtuntersuchung für alle erlegten Wildschweine auf ASP in ganz Sachsen, also auch in Gebieten, die nicht in einer ASP-Restriktionszone liegen. Jedem erlegten Wildschwein ist eine Blutprobe zu entnehmen. In ASP-freien Gebieten beträgt die Aufwandsentschädigung für die Blutprobe 20 Euro.

Staatssekretär Sebastian Vogel, Leiter des ASP-Krisenstabes: »Je schneller eine Einschleppung des Virus erkannt wird, desto schneller und gezielter kann die Tierseuchenbekämpfung eingeleitet werden. Unser ASP-Frühwarnsystem hat bisher gut funktioniert. Es hat sowohl den ASP-Indexfall am 31.10.2020 erkannt als auch den Virusnachweis in Radeburg im Landkreis Meißen am 13.10.2021. Sollte es weitere Einzeleinträge geben, müssen wir diese so frühzeitig wie möglich erkennen.«

Ein weiteres Element des Überwachungssystems ist die Anzeigepflicht von verendet aufgefundenen Wildschweinen (Fall- und Unfallwild) und krank erlegten Wildschweinen. Diese sind bereits seit April 2020 in ganz Sachsen dem örtlich zuständigen Veterinäramt unverzüglich zu melden. Die Tierkörper sind auf die Afrikanische Schweinepest zu beproben und anschließend unschädlich über die Tierkörperbeseitigungsanlage Lenz zu entsorgen.

»Das Fall- und Unfallwild und die krank erlegten Wildschweine sind für die Früherkennung wertvolle Indikatortiere. Ist das Virus in die Wildschweinpopulation eingedrungen, ist ein Nachweis bei diesen Tieren am wahrscheinlichsten. Aus diesem Grunde ist die Beprobung dieser Indikatortiere ein wichtiger Beitrag für die Erkennung der Tierseuche« unterstreicht Staatssekretär und Leiter des ASP-Krisenstabes Vogel. Für die Anzeige solcher Tiere und die Mitwirkung bei deren Bergung und Beseitigung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 60 Euro gezahlt.

Die im Rahmen des ASP-Frühwarnsystems angeordnete Untersuchungspflicht für erlegte Wildschweine besteht aufgrund der Allgemeinverfügung vom 2. November 2021 auch für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Meißen und die Stadt Dresden. Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt hier 50 Euro für die Entnahme von Blutroben bei allen erlegten Tieren (Pflichtmonitoring) und beinhaltet zudem die Pflicht zur Beseitigung von Aufbruch und Schwarte. Der Aufbruch dieser Tiere und die sogenannte Schwarte, also die Haut der Wildschweine, müssen über die Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt werden.

Für die unmittelbaren ASP- Restriktionszonen, also die Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und Sperrzone I (Pufferzone) gelten besondere Aufwandsentschädigungen. Hier werden für gesund erlegte Wildschweine im Falle der Aneignung, verbunden mit der Pflicht zur Beseitigung von Aufbruch und Schwarte, 50 Euro gezahlt, im Falle der unschädliche Beseitigung 150 Euro. Auch für krank erlegte Wildschweine werden 150 Euro gezahlt, die nach Anweisung der Veterinärämter der Entsorgung zugeführt werden.

Pro Schwein kann nur eine Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden

Hintergrundinformationen: Die Afrikanische Schweinepest ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10.09.2020 wurde der erste Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland in Brandenburg bestätigt. In Sachsen wurde am 31.10.2020 das ASP-Virus erstmals nachgewiesen. Zwischenzeitlich gibt es rund 600 amtliche Nachweise im Landkreis Görlitz und Landkreis Meißen.

Die Allgemeinverfügung der Landesdirektion finden Sie hier:
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=18226&art_param=810

Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest:
https://www.sms.sachsen.de/aktuelles-6610.html


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
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