UNESCO-Welterbe: Transnationaler Erweiterungsantrag mit sächsischer Beteiligung

01.10.2021, 12:28 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Welterbestätte Christiansfeld, eine Siedlung der Herrnhuter Brüdergemeine in Dänemark, soll um die sächsische Brüdergemeine Herrnhut mit Berthelsdorf gemeinsam mit den Siedlungen der Brüdergemeine in Bethlehem (Pennsylvania, USA) und Gracehill (Nordirland, UK) in einem transnationalen Antrag erweitert werden. Am 14. und 15. September 2021 fand in Bethlehem (Pennsylvania, USA) eine Auftaktveranstaltung mit allen Projektpartnern statt. Dort wurde eine freiwillige Kooperationserklärung durch die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Kommunen, der Herrnhuter Brüdergemeinen und weiterer Interessengruppen unterzeichnet. Eine offizielle Einladung der Vereinigten Staaten von Amerika zu einer gemeinsamen seriellen transnationalen Bewerbung an Deutschland ist erfolgt.
Die Siedlung der Herrnhuter Brüdergemeine in Christiansfeld wurde im Jahr 2015 auf der 39. Sitzung des Welterbekomitees in die Liste des UNESCO-Welterbes eingetragen. Bereits bei der Einschreibung hat der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) empfohlen, die Welterbestätte zukünftig um weitere Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeine zu erweitern. Herrnhut mit Berthelsdorf ist Gründungsort der Herrnhuter Brüdergemeine und Ausgangspunkt für die ersten Ansätze einer prototypischen Siedlung, die ein Modell für die religiöse und gesellschaftliche Organisation darstellte und sich in der Raumplanung und Architektur von über 30 Siedlungen weltweit nach dem Herrnhuter Modell widerspiegelt. Mit ihrem außergewöhnlichen Denkmalbestand repräsentieren Bethlehem/PA und Gracehill bedeutende Siedlungen der Brüdergemeine in den USA und Großbritannien. Die Ausarbeitung der Antragsunterlagen erfolgt durch eine transnationale Arbeitsgruppe, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Länder Dänemark, Deutschland, Großbritannien und den USA zusammensetzt.
Die Antragsausarbeitung in Sachsen erfolgt durch die Stadt Herrnhut in Zusammenarbeit mit der Herrnhuter Brüdergemeine, dem Freundeskreis Zinzendorf-Schloss Berthelsdorf e. V. und weiteren Akteuren vor Ort. Das Landesamt für Denkmalpflege unterstützt die fachliche Erarbeitung der Antragsunterlagen und die transnationale Zusammenarbeit. Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung ist im Freistaat Sachsen mit der Umsetzung der Welterbekonvention für das Kulturerbe befasst und unterstützt die Antragstellung im Rahmen seiner Aufgaben. Dieser Antrag wäre die dritte grenzüberschreitende und transnationale Welterbe-Bewerbung im Freistaat Sachsen.
Der Zeitpunkt der Einreichung beim Welterbezentrum in Paris hängt von der Fertigstellung des ausführlichen Antragsdossiers ab. Die Aufnahme auf die nationale Tentativliste erfolgt als serielle transnationale Nominierung unter Federführung der USA.

Hintergrund
In der Liste des Welterbes werden Kultur- und Naturstätten von außergewöhnlichem universellem Wert anerkannt. Es gibt 1.154 Stätten in 167 Ländern. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme in die Welterbeliste wird vom Welterbekomitee getroffen, das sich aus Vertretern von 21 Nationen zusammensetzt, die aus den Vertragsstaaten der Welterbekonvention gewählt werden, und vom Internationalen Rat für Denkmalpflege beraten wird.


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Kontakt

Landesamt für Denkmalpflege Sachsen

Pressesprecherin Sabine Webersinke
Telefon: +49 351 48 430 403
Telefax: +49 351 48 430 488
E-Mail: sabine.webersinke@lfd.sachsen.de
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