Foto: Zugebrochene Wege müssen zunächst von Sturmschäden befreit werden

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Zugebrochene Wege müssen zunächst von Sturmschäden befreit werden (© H. Mayr, Sachsenforst)

Zugebrochene Wege müssen zunächst von Sturmschäden befreit werden (© H. Mayr, Sachsenforst)

Medientyp: Foto

Schadsituationen wie diese werden aktuell beseitigt, damit Forstmaschinen zu den Hauptschadorten im Amselgrund bei Rathen gelangen können.

  • Organisation: Staatsbetrieb Sachsenforst
  • Veröffentlichung: 05.08.2026
  • Lizenzstatus: lizenzfrei
  • Größe: 2268x4032 Pixel
  • Fotograf: H. Mayr, Sachsenforst

Kontakt

Staatsbetrieb Sachsenforst

Pressesprecher Lars Richter
Telefon: +49 3501 542 166
Telefax: +49 3501 542 213
E-Mail: SBS.Presse@smekul.sachsen.de
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