Staatsregierung beschließt Zweites Sächsisches Bürokratieentlastungspaket mit über 30 Maßnahmen

03.03.2026, 13:33 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Weniger Papier, schnellere Verfahren, effizientere Verwaltung und einfachere Investitionen

Dresden (3. März 2026) – Das Sächsische Kabinett hat heute (3. März 2026) das Zweite Sächsische Bürokratieentlastungspaket beschlossen. Damit werden Wirtschaft, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger von bürokratischen Vorgaben entlastet, Verwaltungsverfahren vereinfacht und beschleunigt sowie der Freistaat Sachsen als bürger-, investitions- und zukunftsfreundlicher Standort weiter gestärkt.

Staatskanzleichef Dr. Andreas Handschuh: »Mit dem Zweiten Bürokratieentlastungspaket gehen wir konsequent den nächsten Schritt hin zu einem modernen und leistungsfähigen Staat. Wir schaffen damit die Grundlage für spürbare Entlastungen – Schritt für Schritt, aber mit klarer Richtung und hoher Verbindlichkeit. Im Landesrecht werden wir überflüssige Berichtspflichten reduzieren, Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen und bessere Bedingungen für Investitionen im Freistaat schaffen. Unser Ziel ist klar: weniger Bürokratie und weniger Staat und gleichzeitig mehr Freiheiten und mehr Tempo für Sachsen. Mit dem Entlastungspaket greifen wir zahlreiche Ideen und Vorschläge der Unternehmens- und Kommunalverbände im Freistaat auf und bringen diese auf den Weg.«

Das Zweite Sächsische Bürokratieentlastungspaket umfasst über dreißig Maßnahmen. Diese lassen sich in vier Maßnahmenbündeln zusammenfassen.

Weniger Papier, mehr Zukunft

Mit dem ersten Maßnahmenbündel baut die Staatsregierung landesrechtlichen Berichts-, Auskunfts-, Nachweis-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten mit externer Wirkung systematisch ab. Bis Ende 2026 werden die Pflichten überprüft und anschließend um die Hälfte reduziert. Als Grundsatz gilt: für jede neue Berichts- oder Dokumentationspflicht muss ab sofort grundsätzlich eine bestehende Pflicht entfallen.

Darüber hinaus werden Stichtage vereinheitlicht, Berichtsturnusse verlängert und Pflichten gebündelt, damit Unternehmen und Kommunen vergleichbare Anforderungen nur noch einmal erfüllen müssen. Für verbleibende Aufbewahrungspflichten wird grundsätzlich die Möglichkeit der digitalen Aufbewahrung eingeführt.

Landesrechtliche Vorschriften, die beglaubigte Kopien, Abschriften, Geburtsurkunden, Lichtbilder oder Führungszeugnisse verlangen, werden, wo rechtlich möglich, abgeschafft oder deutlich vereinfacht. Der umfassende Ersatz der Schriftform wird weiter vorangetrieben.

Schneller planen, schneller umsetzen

Mit dem zweiten Maßnahmenbündel beschleunigt und vereinfacht die Staatsregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bau- und Infrastrukturprojekte deutlich. Ziel ist eine spürbare Verkürzung von Planungs- und Umsetzungszeiten, zum Beispiel bei der Genehmigung von Schwerlast- und Großraumtransporten, im Hochwasserschutz, im Vermessungswesen und beim Ausbau von Breitband- und Mobilfunknetzen. Zudem wird untersucht, wie Verfahrensschritte bei Baugenehmigungen praxistauglich konzentriert werden können.

Genehmigungs- und Vollständigkeitsfiktionen werden ausgeweitet, damit Anträge schneller als genehmigt gelten können, wenn Behörden nicht fristgerecht entscheiden. In geeigneten Bereichen ersetzen Anzeigeverfahren künftig Genehmigungspflichten. Weniger bindende Beteiligungsformate ersetzen - soweit rechtlich möglich - Einvernehmenserfordernisse. Widerspruchsverfahren sollen in ausgewählten Bereichen entfallen, um Doppelprüfungen zu vermeiden.

Verwaltung schlanker und effizienter

Im dritten Maßnahmenbündel sorgt die Staatsregierung für strukturelle Vereinfachungen und effizientere interne Abläufe. Alle verwaltungsinternen Berichts- und Dokumentationspflichten werden bis Jahresende 2026 systematisch mit dem Ziel überprüft, mindestens die Hälfte davon abzuschaffen. Dies gilt auch für kommunale Pflichten, sofern sie aus landesrechtlichen Vorgaben resultieren.

Kommunen erhalten durch Experimentierräume mehr Flexibilität im Vollzug landesrechtlicher Vorschriften. Das »Once-Only-Prinzip« wird bei Umweltstatistiken umgesetzt, sodass Daten nur einmal erhoben und mehrfach genutzt werden können. Technische Vorschriften, etwa zur Datenvernichtung, sollen standardisiert und praxistauglicher ausgestaltet werden. Auf Bundesebene setzt sich die Staatsregierung für eine Vereinfachung datenschutzrechtlicher Anforderungen ein.

Zukunftssicherer Investitionsstandort Sachsen

Mit dem vierten Maßnahmenbündel schafft die Staatsregierung investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für den Freistaat Sachsen. Für Vorhaben der Landesverteidigung und des Zivilschutzes werden besondere Regelungen geschaffen. Das Sächsische Vergaberecht wird mit dem Ziel überarbeitet, Vergabe-, Prüf- und Kontrollaufwand zu reduzieren und Verfahren für Unternehmen praktikabler zu gestalten. Gründungsprozesse sollen durch das bundesweite Projekt »Gründen in 24h« erheblich vereinfacht und digitalisiert werden.

Zudem sollen das Ladenöffnungsrecht modernisiert, die Hygieneverordnung praxistauglicher ausgestaltet, Förderverfahren entbürokratisiert sowie digitale Gewerbe- an-, -um- und -abmeldungen flächendeckend eingeführt werden.

Kontinuität im Reformkurs

Bürokratierückbau und Staatsmodernisierung sind keine einmaligen Projekte, sondern ein fortlaufender Prozess. Mit dem Zweiten Bürokratieentlastungspaket setzt die Staatsregierung ihren Reformkurs zur Modernisierung des Staates konsequent fort und schafft Voraussetzungen für weitere spürbare Entlastungen.

Bereits mit dem ersten Maßnahmenpaket vom 24. Juni 2025 wurden zentrale Grundlagen für Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung gelegt. Dazu gehörten der konsequente Verzicht auf die Übererfüllung von EU-Recht (Gold-Plating), die Stärkung des Sächsischen Normenkontrollrates, die Prüfung der Praxistauglichkeit von Normen sowie der Ersatz von Schriftformerfordernissen. Ergänzt wurde dies durch die Einsetzung einer Reformkommission für handlungsfähige Kommunen, Organisationsuntersuchungen und Aufgabenkritik für eine effiziente Staatsverwaltung sowie die Bündelung von Zuwendungsbehörden und weitere Vereinfachungen bei Förderprogrammen.

Die Überprüfung landesrechtlicher Vorschriften auf die Übererfüllung von EU-Recht ist inzwischen abgeschlossen. Das Ergebnis ist klar: nur wenige landesrechtliche Regelungen gehen über europäische oder bundesrechtliche Mindeststandards hinaus, beispielsweise im Umweltrecht. Diese werden nun Schritt für Schritt auf das notwendige Maß zurückgeführt.

Mit dem Kabinettsbeschluss setzt die Staatsregierung zugleich zentrale Vorgaben der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 4. Dezember 2025 zur Föderalen Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung um. Die Föderale Modernisierungsagenda ist ein gemeinsames Maßnahmenpaket von Bund und Ländern, um Bürokratie abzuschaffen, Verfahren zu beschleunigen und den Staat effizienter auszurichten. Sachsen hat diese Agenda unter seinem Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder maßgeblich vorangetrieben und mit eigenen Initiativen deutliche Akzente gesetzt.

Anlage
Maßnahmenübersicht zum Zweiten Sächsischen Bürokratieentlastungspaket


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