Aktualisierte Hochwassergefahren- und -risikokarten für die Chemnitz fertiggestellt

27.03.2023, 15:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Übergabe durch Landestalsperrenverwaltung an Gemeinden

Die aktualisierten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für die Chemnitz vom Ortsteil Garnsdorf der Gemeinde Lichtenau bis zur Mündung in die Zwickauer Mulde sind fertiggestellt. Sie wurden heute (Montag, 27. März 2023) von der Landestalsperrenverwaltung Sachsen an die Gemeinden Lunzenau, Königshain-Wiederau, Burgstädt, Claussnitz, Taura und Lichtenau (Landkreis Mittelsachsen) in einer Videokonferenz vorgestellt und übergeben.

Die Karten werden anschließend auf der Webseite des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/ veröffentlicht. Dort können sich Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden über Betroffenheit bei Hochwasser informieren. Die Karten geben Auskunft über Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten und ersetzen die Karten aus dem Hochwasserschutzkonzept aus dem Jahr 2004. Zwischenzeitliche bauliche Veränderungen, aber auch neue hydrologische Kennwerte und weiterentwickelte Berechnungsmodelle sind in den aktualisierten Karten berücksichtigt.

In Hochwassergefahrenkarten wird die Gefährdung für Ortschaften bei unterschiedlichen Hochwasserszenarien aufgezeigt. Dabei werden Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten in den überschwemmten Bereichen angegeben. In den Hochwasserrisikokarten werden die Flächennutzung der überschwemmten Flächen und besonders gefährdete Objekte dargestellt.

Hintergrundinformation
Die Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten ist Bestandteil der Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Die Hochwasserschutzkonzepte, die der Freistaat Sachsen nach dem Augusthochwasser 2002 aufgestellt hatte, werden anschließend aktualisiert und zu Hintergrunddokumenten der Hochwasserrisikomanagementpläne der Elbe und der Oder weiterentwickelt.

Die Karten und die Hintergrunddokumente sind alle sechs Jahre zu überprüfen und wenn nötig zu aktualisieren. Dafür sind meist umfangreiche Gewässervermessungen sowie die Erstellung bzw.
Fortschreibung von hydraulischen Modellen erforderlich. Für die Gewässer I. Ordnung und die Bundeswasserstraße Elbe investiert der Freistaat Sachsen derzeit dafür jährlich rund 3 Millionen Euro.


zurück zum Seitenanfang