Sachsen beabsichtigt Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

03.06.2015, 13:39 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Sächsische Kabinett hat gestern die Einrichtung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe als ersten Schritt zur Erstellung eines Sächsischen Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen.

Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, begrüßt diesen konsequenten Schritt zur Umsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ausdrücklich. „Mit der Einrichtung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe sollte deutlich geworden sein, dass die vor uns liegende Aufgabe eine Querschnittsaufgabe ist und sich nicht in sozialen Aspekten erschöpft.“, so Stephan Pöhler. Die Beteiligung der Betroffenen und Betroffenenverbände bei der Erarbeitung des Aktionsplans sei nach dem Prinzip „Nichts über uns ohne uns!“ ein nicht wegzudenkender Bestandteil des Vorhabens.

Der Beauftragte hofft, dass mit dem Plan, der auch Visionen enthalten sollte, echte Impulse für eine verbesserte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ausgehen werden.


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