Landesaktionsplan wird UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen

02.06.2015, 13:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz übernimmt die Federführung bei der Erstellung eines Sächsischen Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention. Für diese ressortübergreifende Aufgabe hat das Sächsische Kabinett heute die Einrichtung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe beschlossen.

»Wir werden diese Aufgabe engagiert angehen. Unser Ziel ist es, behinderten Menschen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilnahme am Leben zu garantieren. Inklusion wird weiter gestärkt. Mit einer Vielzahl von Programmen und Maßnahmen wurde in Sachsen bereits ein gute Grundlage gelegt«, erklärt Sozialministerin Barbara Klepsch.

Alle Ministerien werden im Landesaktionsplan Erreichtes darlegen und zukünftige Maßnahmen beschreiben. Die Erarbeitung des Landesaktionsplanes wird auf breite Schultern verteilt. Es werden alle Ministerien eingebunden, die Betroffenen, die Behindertenhilfe und Behindertenselbsthilfe und die kommunalen Spitzenverbände.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als Landesaktionsplan im Freistaat Sachsen ist eine der zentralen Zielstellungen des Koalitionsvertrages. Mit der Erarbeitung des Plans setzt die Sächsische Staatsregierung den Weg der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent fort.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
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