400 000 Euro für Topfseifersdorfer Kirche
20.09.2021, 13:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsminister Schmidt übergibt Fördermittelbescheide
Staatsminister Thomas Schmidt hat heute (20. September 2021) Matthias Heinig, Mitglied des Kirchenvorstandes der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Seelitzer Land, zwei Fördermittelbescheide über insgesamt 400 000 Euro überreicht. Die Mittel stammen in Höhe von 200 000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm X der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, und in Höhe von 200 000 Euro aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege des Freistaates Sachsen. Die Kirchgemeinde Seelitzer Land wird bei Gesamtkosten von rund 571 000 Euro einen Eigenanteil von etwa 171 000 Euro in die Kirche Topfseifersdorf investieren.
»Sachsen ist ein Denkmalland: Wir haben ein sehr großes und vielfältiges bauliches Erbe, dessen Erhalt uns viele Anstrengungen abverlangt. In den vergangenen 30 Jahren haben wir über 3,6 Milliarden Euro in den Denkmalschutz investiert – über verschiedene Förderprogramme sowie in eigene Gebäude«, sagte Staatsminister Thomas Schmidt. »Nicht zuletzt aber trägt die Sanierung von Denkmalen dazu bei, uns unserer Wurzeln und Geschichte zu erinnern, das prägende Landschaftsbild unserer Heimat zu pflegen sowie traditionelle Arbeitsweisen und handwerkliches Geschick zu entwickeln und zu bewahren.«
Am Topfseifersdorfer Kirchturm soll das Tragwerk grundhaft saniert und der Glockenstuhl instandgesetzt werden. Der hochmittelalterliche Bau wurde vermutlich in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts errichtet. Die Kirche ist damit ein Zeugnis des frühen sächsischen Kirchenbaus und verweist somit auf die im 12. Jahrhundert einsetzende Ostbesiedlung Sachsens durch deutsche Siedler und die einhergehende Christianisierung. Damit erlangt sie eine für das nationale Kulturerbe mitprägende Bedeutung. Hervorzuheben ist zudem ihr Wert für die deutsche Literaturgeschichte als Erinnerungsort für Paul Fleming (1609 bis 1640), der zu den bedeutendsten Dichtern der Barockzeit gehört.
Sonderprogramm Denkmalpflege des Freistaates Sachsen:
Zur Förderung national wertvoller und besonders hochwertiger sächsischer Kulturdenkmale wurde durch den Freistaat Sachsen im Jahr 2013 erstmals das Sonderprogramm Denkmalpflege als eigenständiges Förderprogramm aufgelegt. Vorrangig werden darüber Mittel zur Kofinanzierung von Bundesförderprogrammen (u. a. Denkmalschutz-Sonderprogramm) bereitgestellt. Die für die Kofinanzierung nicht benötigten Mittel werden durch den Freistaat Sachsen für Einzelfördermaßnahmen eingesetzt. Für die reiche sächsische Denkmallandschaft stehen im vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalt für das Sonderprogramm 15,5 Millionen Euro für das Jahr 2021 bzw. 19,3 Millionen Euro für das Jahr 2022 zur Verfügung.