360 000 Euro für Glauchauer Bismarckturm

13.09.2021, 10:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsminister Schmidt übergibt Fördermittelbescheide

Staatsminister Thomas Schmidt hat heute (13. September 2021) dem Oberbürgermeister der Stadt Glauchau (Landkreis Zwickau), Dr. Peter Dresler, zwei Fördermittelbescheide in Höhe von insgesamt 360 000 Euro übergeben. Die Stadt will mit den Mitteln den Bismarckturm weiter sanieren. Der Bund stellt dazu 200 000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm X der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters, und der Freistaat Sachsen knapp 160 000 Euro aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege zur Verfügung. Insgesamt will die Stadt Glauchau rund 817 000 Euro in den Bismarckturm investieren.

Das 45 Meter hohe Gebäude wurde 1910 als Aussichts- und Wasserturm zu Ehren Otto von Bismarcks errichtet. Das Bauwerk aus Stampfbeton und Ziegelmauerwerk sowie aus 5115 Pirnaer Sandsteinquadern beherbergt einen zehn Tonnen schweren, mit Beton ummantelten Wasserspeicher. Dieser Wassertank wurde bis Ende 2005 genutzt und diente der Wasserversorgung der Oberstadt. Mit dem zweiten Bauabschnitt wird neben der Sanierung der vierten, obersten Ebene des Turmes auch der Tank instandgesetzt. Der Wassertank soll anschließend als Ausstellungsraum genutzt werden. Neben der Darstellung der im Inneren des Behälters befindlichen Technik soll anschaulich Wissen zur Wasserwirtschaft vermittelt werden.

Die Räumlichkeiten der ersten Turmetage wurden von 1925 bis 1939 als Jugendherberge mit 38 Betten und acht Notlagern genutzt. Die bereits 1923 eingerichtete Turmwächter-Wohnung diente hierbei als Domizil des Herbergsvaters. Nach Jahren des Leerstandes wurde diese Wohnung von 1957 bis 1972 als Betriebswohnung der Wasserwirtschaft genutzt. Seit der Sanierung im Jahr 1992 dient dieser Bereich als Museum.

Hintergrundinformationen:

Zur Förderung national wertvoller und besonders hochwertiger sächsischer Kulturdenkmale wurde durch den Freistaat Sachsen im Jahr 2013 erstmals das Sonderprogramm Denkmalpflege als eigenständiges Förderprogramm aufgelegt. Vorrangig werden über dieses Programm Mittel zur Kofinanzierung von Bundesförderprogrammen (u. a. Denkmalschutz-Sonderprogramm) bereitgestellt. Die für die Kofinanzierung nicht benötigten Mittel werden durch den Freistaat Sachsen für Einzelfördermaßnahmen eingesetzt.

Für die reiche sächsische Denkmallandschaft stehen im vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalt für das Sonderprogramm 15,5 Millionen Euro für das Jahr 2021 bzw. 19,3 Millionen Euro für das Jahr 2022 zur Verfügung.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Pressesprecher Frank Meyer
Telefon: +49 351 564 50024
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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