Terminhinweis - Erbe streitet um Schadenersatz für verschwundenen Zahnersatz
03.09.2021, 08:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Z. ./. S. Krankenhaus
Az.: 4 U 760/21
Termin: 07. September 2021, 13.30 Uhr, Saal 3.7
Der für das Arzthaftungsrecht zuständige 4. Zivilsenat verhandelt am Dienstag, dem 7. September 2021, über die Klage des Erben einer vor Prozessbeginn verstorbenen Patientin, deren Zahnprothese im Klinikum der Beklagten abhanden gekommen ist.
Bei der Erblasserin wurde anlässlich einer stationären Behandlung ein CT gefertigt, vor dessen Beginn sie ihren Zahnersatz aus dem Mund nahm und ihn dem Pflegepersonal der Beklagten aushändigte. Nach Abschluss der CT-Untersuchung war der Zahnersatz verschwunden, eine intensive Suche blieb erfolglos. Zu einer Neuanfertigung der Prothese kam es nicht mehr, die Erblasserin ist wenige Monate nach dem Krankenhausaufenthalt verstorben. Der Kläger begehrt nunmehr Schadenersatz in Höhe der für eine Neuanfertigung erforderlichen zahnärztlichen Heilbehandlungs- und Herstellungskosten, die sich auf 11.617,60 € belaufen.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Ob das beklagte Klinikum eine Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag verletzt habe, könne dahinstehen; der Verlust einer Prothese stelle einen Personenschaden dar, der nur dann hätte ausgeglichen werden müssen, wenn die Prothese tatsächlich neu angefertigt worden wäre.
Mit der Berufung wendet sich der Kläger nun vor dem Oberlandesgericht gegen diese - seiner Meinung nach fehlerhafte - Rechtsauffassung.