Rechtsaufsicht gibt Doppelhaushalt 2021/2022 der Stadt Leipzig frei

02.09.2021, 14:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen genehmigt Kreditaufnahmen in Höhe von 481 Millionen Euro unter Auflagen

Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 2. September 2021 die vom Stadtrat der Stadt Leipzig am 31. März 2021 beschlossene Doppelhaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 zum Vollzug freigegeben. Die vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 346 Millionen Euro in 2021 und 135 Millionen Euro in 2022 wurden unter Auflagen genehmigt.

Der Ergebnishaushalt hat in beiden Haushaltsjahren ein Volumen von jeweils etwa 2,1 Milliarden Euro. Er kann in 2021 und 2022 allerdings nur mittels Rücklagen aus Überschüssen der Vorjahre sowie erstmalig mit einer Verrechnung mit dem Basiskapital ausgeglichen werden.

Die Stadt Leipzig hat im Finanzhaushalt Investitionen in Höhe von 256 Millionen Euro bzw. 296 Millionen Euro geplant. Zusätzlich wurden Auszahlungsermächtigungen für Investitionen in Höhe von 385 Millionen Euro aus dem Vorjahr übertragen. Der Investitionsschwerpunkt liegt bei Baumaßnahmen, insbesondere im Bereich des Schulhausbaus und des Baus von Kindertageseinrichtungen.

Da die Stadt in den Doppelhaushaltsjahren keine Nettoinvestitionsmittel erwirtschaftet und auch keine frei verfügbaren Mittel nachweisen kann, sind zur Finanzierung der geplanten Auszahlungen und Investitionen nicht nur langfristige Kreditaufnahmen, sondern auch Kassenkreditmittel nötig. Diese Inanspruchnahme von Kassenkrediten zum Ausgleich des Finanzhaushaltes konnte in den beiden aktuellen Haushaltsjahren ausnahmsweise bestätigt werden, da der Freistaat Sachsen den Kommunen wegen der Corona-Krise Erleichterungen bei der kommunalen Haushaltsführung eingeräumt hat.

Die Aufnahme von Krediten konnte auch deshalb genehmigt werden, weil die Stadt Leipzig in den Vorjahren bei der Entschuldung des städtischen Haushaltes erhebliche Fortschritte erzielt hat.

Die Landesdirektion Sachsen hat die Genehmigung der Kreditaufnahmen mit der Auflage verbunden, dass die Stadt die Kreditaufnahme 2021 und 2022 an die tatsächlich umgesetzten Investitionen anzupassen hat. Aufgrund der ab dem Haushaltsjahr 2023 absehbar schwierigen Haushaltslage erteilte die Landesdirektion Sachsen zudem die Auflage, eine Priorisierung der Investitionsvorhaben vorzunehmen.

Die derzeitigen Prognosen der Stadt Leipzig gehen davon aus, dass für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 kein gesetzmäßiger Haushalt aufgestellt werden kann. Deshalb wurde die Stadt beauflagt, eigenverantwortlich Maßnahmen zu prüfen, die eine Konsolidierung des Haushaltes ermöglichen und die zukünftige Zahlungsfähigkeit sicherstellen. Dazu zählen insbesondere die Rückführung des aufgenommenen Kassenkredits und der Aufbau einer Rücklage an verfügbaren Mitteln.

Im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung an die Landesdirektion Sachsen hat die Stadt die aktuelle Entwicklung der Stadtfinanzen darzulegen.


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