Tötungsdelikt Werdau

02.09.2021, 11:58 Uhr — 1. Korrektur (aktuell)

Im Fall der Tötung einer 43-Jährigen und ihres 3-jährigen Sohnes in Werdau hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Zwickau gestern einen Unterbringungsbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Anschließend wurde dieser in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zu einem noch nicht genau bestimmten Zeitpunkt vor mehreren Tagen in der gemeinsamen Wohnung in Werdau seine Ehefrau und den gemeinsamen Sohn heimtückisch getötet zu haben. Es wird daher wegen Mordes in zwei Fällen ermittelt.

Nach dem Ergebnis der Obduktion verstarb die Ehefrau an mehreren Stichverletzungen im Bereich des Oberkörpers. Zur Todesursache des Kindes können bislang keine Angaben gemacht werden. Auch ist der genaue Tatzeitpunkt noch nicht bekannt. Hierzu laufen weitere Untersuchungen.

Ob der Beschuldigte bei Begehung der Tat unter Drogen stand, wird ebenfalls im Rahmen der weiteren Ermittlungen geprüft. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Frage, ob der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat.

Der Beschuldigte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Erkenntnisse zum Motiv der Tat liegen daher noch nicht vor.

Die Ermittlungen werden durch die Mordkommission der Kriminalpolizei Zwickau geführt.


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