Teilnahme am Mammografie-Screening ist bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres möglich

02.06.2008, 12:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Am Mammografie-Screening - einer Röntgenuntersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs - können Frauen im Alter zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig und zudem kostenlos, da sie durch die Krankenkassen
finanziert wird. Die Frauen sollten deshalb die für sie unter Umständen lebensrettende Untersuchung in Anspruch nehmen“, erklärte Gesundheitsministerin Helma Orosz heute in Dresden. Sie wies ausdrücklich nochmals auf die bestehende Altersobergrenze von 69 Jahren hin.

Frauen, die kurz vor der Vollendung des 70. Lebens stehen, und noch keine Einladung zu einer kostenlosen Mammografie erhalten haben, sollten sich deshalb schnellstmöglichst an die

Zentrale Stelle Mammografie-Screening 
bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen 
Postfach 1221
09071 Chemnitz

Tel.: 03 71 / 9 18 50 - 9 99
E-Mail: zentrale-stelle@zsmammo-sachsen.de

wenden, damit sie noch am Screening teilnehmen können, so Orosz. Die Zentrale Stelle wird versuchen einen Termin vor Vollendung des 70. Lebensjahres zu vermitteln.

Mit dem Mammografie-Screening soll die Brustkrebssterblichkeit deutlich gesenkt wer-den. Schätzungsweise erkrankt jede zehnte Frau im Lauf ihres Lebens an Brustkrebs. Brustkrebs ist damit nicht nur die häufigste Krebserkrankung bei Frauen, sie ist auch die Krebserkrankung, die immer noch am häufigsten zum Tode führt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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