Neue Quarantäneregelungen in Schulen und Kitas

27.08.2021, 14:13 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsminister Köpping und Piwarz: »Quarantäne-Regelungen für Schulklassen müssen mit Augenmaß auf das unbedingt Notwendige begrenzt werden.«

Gemeinsame Pressemitteilung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und des Staatsministeriums für Kultus

Zum Umgang mit Coronafällen in Kitas und Schulen hat das Sozialministerium den sächsischen Gesundheitsämtern neue Leitlinien zur Quarantäneregelung an die Hand gegeben. Die Handlungsempfehlungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium erstellt. Damit sollen gezielt Quarantänemaßnahmen angeordnet werden und eine pauschale Klassen- oder Kitagruppenquarantäne möglichst vermieden werden. Weiterhin gilt, dass es keine Quarantäneanordnung für vollständig geimpfte und genesene Kontaktpersonen gibt.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Wir wollen die Schulen und Kitas unbedingt offenhalten – auch, um psychosoziale Auswirkungen der Pandemie zu minimieren. Gleichzeitig muss das Infektionsgeschehen kontrolliert werden. Aufgrund neuer Erkenntnisse, wonach sich als Kontaktperson abgesonderte Kinder vergleichsweise wenig mit dem Coronavirus infiziert haben, sollte die Quarantänepraxis geändert werden. Es gilt: So viel Quarantäne-Anordnungen wie nötig, so wenig wie möglich.«

Kultusminister Christian Piwarz: »Quarantäne-Regelungen für Schulklassen müssen mit Augenmaß auf das unbedingt Notwendige begrenzt werden. Auch das ist ein wichtiger Faktor für einen gesicherten Präsenzunterricht und größtmögliche Normalität im neuen Schuljahr.« Der Minister verwies dabei auf die sich weiterentwickelten Schutzmaßnahmen im Vergleich zum vergangenen Jahr und die neuen Hinweise durch das RKI.

Tritt ein Coronafall in der Schule oder Kita auf, wird dieser Fall wie bisher dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet. Das Gesundheitsamt wird dann entsprechend der neuen Leitlinien die Quarantänemaßnahmen vor Ort anordnen. Letztlich bleibt es aber in jedem Einzelfall eine Entscheidung des Gesundheitsamtes entsprechend der Infektionslage vor Ort. Je nach Lage, bzw. ob es sich um ein Ausbruchsgeschehen handelt, kann das Gesundheitsamt entsprechend entscheiden. Hier kommt es auch darauf an, wie übersichtlich sich die Infektionslage und die Kontaktnachverfolgung darstellt.

In der Altersgruppe bis 12 Jahre an Schulen soll beispielsweise grundsätzlich nur der positiv getestete Schüler in Quarantäne, gegebenenfalls (ungeimpfte) Erwachsene mit engem Kontakt. Die anderen Schüler – sofern nicht genesen – sollen unter Einsatz einer erhöhten Testfrequenz (dreimal wöchentlicher Antigenschnelltest) über 14 Tage beobachtet werden. Dies gilt auch für den betroffenen Lehrer.

In der Altersgruppe ab 12 Jahre an Schulen soll gemäß der Leitlinie nur der betroffene Schüler in Quarantäne. In der Klasse sollen nur die direkten Sitznachbarn der infizierten Person sowie Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal, die in engem Kontakt standen, als »enge Kontaktpersonen« mit Quarantänepflicht gelten, sofern keine Maske getragen wurde. Ausnahme sind Geimpfte und Genesene. Die anderen Schüler – sofern nicht geimpft oder genesen - sollen über 14 Tage dreimal wöchentlich getestet werden. Sofern eine Maske getragen wurde und alle anderen empfohlenen Standard-Maßnahmen eingehalten wurden, gelten sowohl Sitznachbarn als auch alle weiteren Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonal grundsätzlich nicht als enge Kontaktpersonen, aber als beobachtungspflichtige Kontaktpersonen (wie auch die übrigen Schüler der Klasse). Bei erhöhter Testfrequenz (Antigentest alle zwei Tage) kann auf eine Quarantäne von weiteren Schülern verzichtet werden.

In Kitas sollen das betroffene Kind und gegebenenfalls ungeimpfte Betreuer mit engem Kontakt in Quarantäne. Für weitere symptomlose Kinder der Gruppe soll keine Quarantäne angeordnet werden. Die Kinder und Betreuer der Gruppe sind für 14 Tage von anderen Gruppen der Einrichtung räumlich zu trennen. Die betroffene Gruppe erhält während dieser Zeit alle zwei Tage (außer Wochenende) so genannte »Lollitests«. Die Bereitstellung und Abholung wird über die Gesundheitsämter organisiert.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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