Sitzplatzvergabe für Journalisten im Staatsschutzverfahren gegen Lina E. u.a.

25.08.2021, 13:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Az.: 4 St 2/21

Im Strafverfahren gegen Lina E. u.a. ist das Akkreditierungsverfahren abgeschlossen.

Die Hauptverhandlung beginnt am 8. September 2021 um 10.00 Uhr im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26, 01127 Dresden. Die Termine sind der Medieninformation Nr. 40/2021 des Oberlandesgerichts Dresden (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/256420 ) zu entnehmen.

1. Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens

Aufgrund des Akkreditierungsverfahrens erhalten folgende Medienorgane jeweils einen
Sitzplatz:

Gruppe 1 - Nachrichtenagenturen mit Sitz im Inland:
dpa
AFP

Gruppe 2 - öffentlich-rechtliche Fernsehsender mit Sitz im Inland:
ZDF
MDR Fernsehen

Gruppe 3 - öffentlich-rechtliche Hörfunksender mit Sitz im Inland:
Deutschlandfunk
MDR Hörfunk

Gruppe 4 - private Fernsehsender mit Sitz im Inland:
Mediengruppe RTL Landesstudio Ost GmbH
Welt TV

Gruppe 5 - private Hörfunksender mit Sitz im Inland:
./.

Gruppe 6 - Tageszeitungen mit einer ständigen Redaktion oder
Verlagshauptsitz in Sachsen
Sächsische Zeitung
BILD Dresden
Dresdner Morgenpost
Leipziger Zeitung (einschl. L-IZ.de)
Leipziger Volkszeitung
Freie Presse Chemnitz

Gruppe 7 - Sonstige Printmedien mit Sitz im Inland
DIE ZEIT
Hessisch/Niedersächsische Allgemeine
Neues Deutschland

Gruppe 8 - Sonstige Medien
NDR-Fernsehen/ »STRG_F« auf YouTube
Online Magazin »Neustadt-Geflüster«

Vergabe freier Sitzplätze aus dem Medienkontingent gemäß der
Sitzungspolizeilichen Anordnung vom 11. August 2021, Punkt V. 7 e)
Ruptly TV
Süddeutsche Zeitung
Leipziger Magazin »Kreuzer«
taz
NZZ Deutschland GmbH
SPIEGEL

Somit sind alle 25 für Medienvertreter zur Verfügung stehenden Sitzplätze für die vorstehenden Medienorgane fest reserviert. Die Medienorgane können den für sie reservierten Sitzplatz mit einer entsprechend akkreditierten Person besetzen.

Aus dem Medienkontingent nicht in Anspruch genommene Sitzplätze werden zu Beginn eines jeden Sitzungstages zunächst an akkreditierte Medienvertreter ohne Sitzplatzreservierung vergeben. Sodann noch verbleibende Sitzplätze werden dem Kontingent für sonstige Zuhörer zugeschlagen. Die Sitzplatzvergabe erfolgt innerhalb dieser Gruppen jeweils in der Reihenfolge des Eintreffens im Prozessgebäude.

Die für Medienvertreter und Journalisten reservierten Sitzplätze müssen bis spätestens fünf Minuten vor Sitzungsbeginn eingenommen worden sein, anderenfalls werden sie nach Maßgabe der sitzungspolizeilichen Anordnung an andere wartende Medienvertreter und Journalisten bzw. Zuschauer vergeben.

Soweit bis 10 Minuten vor dem jeweiligen Sitzungsbeginn mehr als zwei akkreditierte Medienvertreter ohne Platzreservierung erschienen sind, die bis dahin keinen Sitzplatz erhalten haben, so wird für diese und nicht akkreditierte, entsprechend legitimierte Medienvertreter die Tonübertragung in einen Pressearbeitsraum des Prozessgebäudes ermöglicht werden.

Die dort vorhandenen Sitzplätze werden in erster Linie an akkreditierte, in zweiter Linie an sonstige Medienvertreter in der Reihenfolge ihres Erscheinens vergeben.

2. Akkreditierungsunterlagen

Die Akkreditierungsunterlagen (Akkreditierungsausweise, Sitzplatzkarten und Poolausweise) für Personen, die am Akkreditierungsverfahren teilgenommen haben, können am ersten Verhandlungstag, dem 8. September 2021 ab 8.30 Uhr im Prozessgebäudes des Oberlandesgerichts Dresden (Hammerweg 26, 01127 Dresden) unter Vorlage eines gültigen Personalausweis- oder Passdokumentes sowie des aktuellen Presseausweises oder einer aktuellen Arbeitgeberbestätigung abgeholt werden. Für die Ausstellung des Akkreditierungsnachweises ist ein Passbild oder ein einem Passbild vergleichbares Lichtbild beizubringen. Die Vorlage des Ausweises ist für den Zutritt zum Prozessgebäude zwingend erforderlich. Soweit die Abholung für nicht persönlich erscheinende Personen erfolgen soll, bedarf dies einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht bzw. Legitimation des Abholenden.

Sollte es einzelnen Medienvertretern/Journalisten in begründeten Ausnahmefällen nicht möglich sein, die Akkreditierungsunterlagen an dem genannten Tag abzuholen oder abholen zu lassen, können diese am 9. September 2021 in der Zeit von 8.45 Uhr bis 12.00 Uhr im Prozessgebäude abgeholt werden.

3. Poolführerschaft

Über die Poolführerschaft für Aufnahmen im Sitzungssaal wird mit einer gesonderten Mitteilung informiert werden, sobald abschließende Regelungen getroffen worden sind.

4. Presseraum und Aufnahmen

Im Prozessgebäude stehen zwei Presseräume mit Arbeitstischen und Stromversorgung im Rahmen des vorhandenen Platzangebotes zur Verfügung.

Entsprechend der sitzungspolizeilichen Anordnung ist es akkreditierten Medienvertretern und Journalisten gestattet, mobile Computer in den Sitzungssaal mitzunehmen und dort im Offlinebetrieb zu verwenden. Mobiltelefone sind im Saal nur in ausgeschaltetem Zustand zulässig. Bild- und Tonaufnahmen sind innerhalb des gesamten Sicherheitsbereiches vollständig untersagt. Ausnahmen bestehen lediglich für die Poolführer im Sitzungssaal ab jeweils 10 Minuten vor dem angesetzten Beginn der Sitzung und im Foyerbereich unmittelbar vor den Presseräumen.

5. Sonstige Hinweise

Im Gebäude finden nach Maßgabe der sitzungspolizeilichen Anordnung und der Hausordnung des Hausrechtsinhabers, des Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden, umfangreiche Sicherheitskontrollen statt, die geraume Zeit in Anspruch nehmen werden. Zur Vermeidung von Verzögerungen wird daher gebeten, mit entsprechend großem zeitlichen Vorlauf vor dem Verfahrensbeginn zu erscheinen.

Vorsorglich wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass das Oberlandesgericht Dresden vor dem Prozessgebäude weder Parkflächen noch Stellflächen für Übertragungsfahrzeuge zur Verfügung stellen kann und diese im öffentlichen Bereich ortsnah nur eingeschränkt vorhanden sind.


Kontakt

Oberlandesgericht Dresden

Pressesprecherin Meike Schaaf
Telefon: +49 351 446 1360
Telefax: +49 351 446 1499
E-Mail: presse@olg.justiz.sachsen.de

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