Impfungen in den Impfzentren für Kinder ab 12 Jahre

06.08.2021, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatssekretärin Neukirch: »Noch breiteres Impfangebot für diese Altersgruppe«

In den sächsischen Impfzentren können ab Montag, 9. August 2021, auch Kinder ab 12 Jahre geimpft werden. Bislang war dies in den Impfzentren ab 14 Jahre möglich. Hintergrund ist die neue Empfehlung der Sächsischen Impfkommission (SIKO), die grundsätzlich allen Kindern ab 12 Jahre eine Impfung gegen das Coronavirus empfiehlt. Die Gesundheitsministerkonferenz hatte zudem eine Ausweitung der Impfangebote für diese Altersgruppe beschlossen. Eine ärztliche Aufklärung (auch der Eltern) wird sichergestellt. Impfungen sind mit oder ohne Terminbuchung (bis eine Stunde vor Schließung des Impfzentrums) möglich.

Staatssekretärin Dagmar Neukirch erklärt: »Unser Impfangebot für Kinder ab 12 Jahre wird damit noch breiter und flächendeckender. Die Kinder können zudem auch bei Kinder- und Hausärzten geimpft werden. Wichtig ist die ärztliche Aufklärung. In jedem Einzelfall entscheidet der bzw. die impfende Arzt/Ärztin vor Ort, ob das Kind geimpft wird. Kinder, Eltern und Ärztinnen und Ärzte haben durch die neue Empfehlung der SIKO mehr Sicherheit. Darüber hinaus planen wir gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz spezielle Familien-Impftage in den Impfzentren. Neben der Impfung der Kinder bleibt aber besonders wichtig, dass sich die Erwachsenen und das Umfeld auch von kleineren Kindern impfen lassen, um sie zu schützen.«

In den Impfzentren gelten folgende Regeln für 12 und 15-Jährige:
Es ist eine Einwilligung durch beide Sorgeberechtigte und Anwesenheit mindestens eines Sorgeberechtigten erforderlich.
Erscheinen beide Sorgeberechtigte zur Impfung, dann:
• füllen beide ein Formblatt (siehe Link unten) aus,
• unterschreiben beide das Aufklärungsmerkblatt sowie die Einwilligungserklärung,
• unterschreibt auch der minderjährige Impfling das Aufklärungsmerkblatt sowie die Einwilligungserklärung,
• nehmen beide am Aufklärungsgespräch und am Impftermin des Impflings teil.
Erscheint nur ein Sorgeberechtigter zur Impfung, dann:
• ist dieser vom anderen Sorgeberechtigten durch ein Formblatt (siehe Link unten) zu ermächtigen oder
• hat dieser durch das Formblatt (siehe Link unten) das alleinige Sorgerecht zu bestätigen
• unterschreibt nur der Erschienene das Aufklärungsmerkblatt sowie die Einwilligungserklärung
• unterschreibt auch der minderjährige Impfling das Aufklärungsmerkblatt sowie die Einwilligungserklärung
• nimmt der erschienene Sorgeberechtige unter Beachtung der Punkte 2a oder 2b am Aufklärungsgespräch und am Impftermin teil.

In den Impfzentren gelten folgende Regeln für 16- und 17-Jährige:

• Es ist eine Einwilligung durch mindestens einen Sorgeberechtigten, jedoch keine Anwesenheit des/der Sorgeberechtigten erforderlich.
• Mindestens ein Sorgeberechtigter unterschreibt das Aufklärungsmerkblatt und die Einwilligungserklärung
• Auch der minderjährige Impfling unterschreibt das Aufklärungsmerkblatt und die Einwilligungserklärung

Das Formblatt finden Sie hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/sms-Formular-Impfung-Minderjaehrige.pdf


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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