Brandstiftung in Klipphausen

30.07.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 29-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt vorsätzliche Brandstiftung, unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Last.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, mit Unterstützung eines gesondert verfolgten 41-jährigen Deutschen, am 16.08.2020 zwischen 05:00 Uhr und 06:10 Uhr eine Lagerhalle in der Miltitzer Straße 5 in 01665 Klipphausen mittels brandfördernder Mittel in Brand gesetzt und hierdurch einen Schaden von etwa 440.000 EUR verursacht zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 21.01.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).

Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, von einem 28-jährigen gesondert verfolgten Georgier (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 02.07.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de) am 02.04.2020 im Raum Dresden/Meißen/Coswig zwei Kilogramm Crystal zum Preis von 80.000 Euro, am 20.04.2020 in Meißen ein Kilogramm Crystal zum Preis von 20.000 Euro und am 11.05.2020 in Coswig ein Kilogramm Crystal zum Preis von 40.000 Euro angekauft zu haben, um die Drogen gewinnbringend weiterzuverkaufen.

Darüber hinaus wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am Tag seiner Festnahme am 18.01.2021 in seinem Zimmer in der elterlichen Wohnung in Coswig fünf Cliptüten mit insgesamt 16 Gramm Crystal zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt zu haben. In unmittelbarer Nähe der Betäubungsmittel soll der Beschuldigte zudem griffbereit einen Teleskopschlagstock deponiert haben.

Die Erkenntnisse zu den in diesem Verfahren verfolgten Betäubungsmitteldelikten beruhen teilweise aus der Auswertung von Kommunikation, die über verschlüsselte Mobiltelefone des Anbieters "EncroChat" erfolgt ist. Französischen Ermittlungsbehörden ist es gelungen, den Datenbestand dieses Anbieters für einen gewissen Zeitraum zu entschlüsseln. Die Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Dresden im Wege der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung gestellt und haben zum Teil Bedeutung für die Nachweisführung in diesem Verfahren.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte verbüßt derzeit Strafhaft in anderer Sache. Die Untersuchungshaft ist als Überhaft notiert. Der Beschuldigte ist bereits vorbestraft und stand zu den Tatzeiten unter Bewährung. Er hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht eingelassen.

Die Ermittlungen gegen den 41-Jährigen im Hinblick auf die vorsätzliche Brandstiftung Mitbeschuldigten werden in einem gesonderten Verfahren weitergeführt. Dieser Beschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
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