Schnelles Urteil nach Diebstahl im Modehaus
09.07.2021, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurden zwei Albaner (25 und 26 Jahre) am 08.07.2021 durch das Amtsgericht Dresden im beschleunigten Verfahren wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu Geldstrafen verurteilt.
Gegen den 26-jährigen Beschuldigten, der bislang nicht vorbestraft war, wurde eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 7,00 Euro verhängt.
Gegen den 25-jährigen Beschuldigten, der bereits mehrfach einschlägig vorbestraft war, wurde eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 7,00 Euro verhängt.
Den Beschuldigten – die Brüder sind – wurde vorgeworfen, am 07.07.2021 gegen 14:15 Uhr in einem Modehaus in der Waisenhausstraße in 01067 Dresden eine Hose, einen Pullover und ein Basecap im Gesamtwert von 195,97 Euro entwendet zu haben, um die Gegenstände ohne Bezahlung für sich zu behalten.
Dabei gingen die Beschuldigten arbeitsteilig in der Weise vor, dass der 25-jährige Beschuldigte dem 26-jährigen Beschuldigten einen Rucksack übergab und dieser sodann die Ware in den Rucksack steckte.
Die Beschuldigten wurden bei Begehung der Tat durch einen Zeugen beobachtet und sodann durch herbeigerufene Polizeibeamte vorläufig festgenommen.
Die Beschuldigten waren zum Tatvorwurf geständig. Das im beschleunigten Verfahren erlassene Urteil ist rechtskräftig.