Vollzug in freien Formen startet in Sachsen auch für erwachsene Strafgefangene

21.06.2021, 14:13 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Heute hat Justizministerin Katja Meier dem Vorstand des Vereins für soziale Rechtspflege Dresden e.V. den Zuwendungsbescheid für ein neues Projekt des Vollzugs in freien Formen übergeben. Das Projekt des Vereins für Soziale Rechtspflege Dresden e.V. bietet vier Plätze für nach Erwachsenenstrafrecht Verurteilte. Sachsen ist damit das erste Bundesland, das ein solches Angebot etabliert.

Justizministerin Katja Meier: »Im Koalitionsvertrag für Sachsen haben wir die Stärkung und Erweiterung des Vollzugs in freien Formen vereinbart. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit dem Verein für soziale Rechtspflege Dresden e.V. nun einen weiteren Meilenstein des Vollzugs in freien Formen auf den Weg bringen. Erstmals in Sachsen können wir damit auch für Erwachsene ein solches Angebot machen. Im Vollzug in freien Formen ist eine individuelle und ressourcenorientierte Arbeit mit den Gefangenen am Resozialisierungsauftrag möglich - solche Angebote gilt es weiter auszubauen und weiterzuentwickeln. Die schädlichen Einwirkungen auf die Resozialisierung, die eine geschlossene Unterbringung mit sich bringt, können dort weitgehend vermieden werden. Das Ziel eines künftig straffreien Lebens kann dadurch besser erreicht werden.«

Eine Unterbringung im Vollzug in freien Formen kann für bis zu 12 Monate erfolgen. Der Alltag wird durch verbindliche Wochenpläne und Tagesabläufe strukturiert. Ziel ist es zugleich die Teilnehmer in Arbeit oder Ausbildung zu bringen. Im Anschluss an die Unterbringung im Projekt ist eine Nachbetreuung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektes vorgesehen.

Vorstandsmitglied des Vereins für soziale Rechtspflege Dresden e.V. Anke Söldner: »Wir werden in unserem Projekt des Vollzugs in freien Formen vier zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Männern die Möglichkeit geben, außerhalb der Justizvollzugsanstalt ihre Strafe zu verbüßen und diese Zeit zu nutzen, um ein eigenverantwortliches Leben nach der Haft optimal vorzubereiten. Durch eine pädagogische Begleitung sollen neben der Integration in Beschäftigung und perspektivisch in Wohnraum insbesondere persönliche Themen individuell bearbeitet werden. Eine solide Lebenssituation ist die Basis für ein zukünftig straffreies Leben und damit auch der beste Schutz für die Gesellschaft.«

Im Justizvollzug wird im Rahmen der Vollzugs- und Eingliederungsplanung geprüft, ob Verurteilte im geschlossenen Vollzug, im offenen Vollzug oder im Vollzug in freien Formen untergebracht werden. Das Sächsische Strafvollzugsgesetz sieht vor, dass Gefangene im Vollzug in freien Formen untergebracht werden, wenn verantwortet werden kann, zu erproben, dass er sich dem Vollzug nicht entzieht und während der dortigen Unterbringung keine Straftaten begeht. Eine Unterbringung im Vollzug in freien Formen erfolgt nur mit Zustimmung des Verurteilten. Seit 2011 betreibt der Verein Seehaus e.V. eine Einrichtung des Jugendstrafvollzugs in freien Formen in Sachsen. Seit 2018 ist das Projekt in der Gemeinde Neukieritzsch mit insgesamt 14 Teilnehmerplätzen in zwei Wohngemeinschaften eingerichtet.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
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E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
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