Drogenhandel über verschlüsselte Mobiltelefone

08.06.2021, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (24 und 30 Jahre) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Den Beschuldigten liegt gemeinschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen zur Last.

Die Beschuldigten sollen kurz vor dem 01.04.2020 beschlossen haben, sich durch den unerlaubten Ankauf und gewinnbringenden Weiterverkauf von Betäubungsmitteln eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen, die zumindest teilweise zur Finanzierung ihres Lebensbedarfs bestimmt war. Durch den Weiterverkauf der Betäubungsmittel sollen die Beschuldigten beabsichtigt haben, Gewinne in nicht näher bekannter Höhe zu erzielen.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, bei einem nicht bekannten, in Berlin wohnhaften Lieferanten am 01.04.2020 zehn Kilogramm Marihuana zum Preis von 47.000,00 Euro, am 01.05.2020 oder kurz davor mindestens weitere sechs Kilogramm Marihuana zum Preis von mindestens 27.650,00 Euro sowie am 14.05.2020 oder kurz davor weitere sieben Kilogramm Marihuana zum Preis von 32.200,00 Euro bestellt zu haben. Die Betäubungsmittel sollen kurz nach den Bestellungen vereinbarungsgemäß geliefert und von den Beschuldigten bar bezahlt worden sein. Die Beschuldigten sollen die Drogen jeweils kurz nach dem Erwerb zu nicht bekannten Preisen an unbekannte Abnehmer im Stadtgebiet von Dresden weiterveräußert und sich den erzielten Gewinn hälftig geteilt haben.

Die Beschuldigten kommunizierten über verschlüsselte Mobiltelefone des Anbieters "EnrcoChat". Französischen Ermittlungsbehörden ist es gelungen, den Datenbestand dieses Anbieters für einen gewissen Zeitraum zu entschlüsseln. Die Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Dresden im Wege der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung gestellt und haben erhebliche Bedeutung für die Nachweisführung in diesem Verfahren.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 02.02.2021 Haftbefehle gegen beide Beschuldigte erlassen, die am 10.02.2021 vollzogen werden konnten. Die bereits mehrfach vorbestraften Beschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


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Staatsanwaltschaft Dresden

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