Nächtliche Grabschändung in Dresden

04.06.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Figur Max Immelmann 3

Figur Max Immelmann 3

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Phoenix

Phoenix

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Figur Max Immelmann 1

Figur Max Immelmann 1

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Blumengestell

Blumengestell

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Figur Max Immelmann 2

Figur Max Immelmann 2

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden gegen zwei Beschuldigte

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (36 und 60 Jahre) Anklage zum Amtsgericht Dresden - Strafrichter - u.a. wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Diebstahls und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung erhoben.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am 30.01.2021 gegen 23:30 Uhr mit einem Werkzeug das Eingangstor "Ankertor" des Friedhofs Tolkewitz geöffnet zu haben, um so unberechtigt auf das Gelände des Urnenhains Tolkewitz und über dieses auch auf das Gelände des Johannisfriedhofs in Dresden zu gelangen. Dabei sollen die Beschuldigten beabsichtigt haben, fest installierte Grabskulpturen und Grabornamente unter Einsatz von mitgeführtem Werkzeug zu entwenden.

Auf dem Urnenhain Tolkewitz sollen die Beschuldigten sodann an der Grabstelle des berühmten Jagdfliegers Max Immelmann (der aufgrund seiner Erfolge und seiner Tapferkeit im Ersten Weltkrieg auch "Adler von Lille" genannt wurde) die zu dessen Ehren aufgestellte und fest verankerte Skulptur des "Adlers von Lille" von unschätzbarem Wert, mindestens aber einem Wert von 50.000 Euro von ihrem Platz gehebelt haben. Dabei wurde die Verschraubung mitsamt Dübeln herausgerissen und die Skulptur im unteren Bereich beschädigt, wobei an der Skulptur ein Schaden von ca. 1.800 Euro entstand.

Weiterhin sollen die Beschuldigten auf dem Johannisfriedhof an einer Grabanlage zwei fest verankerte Urnen aus Bronze im Wert von jeweils mindestens 5.000 Euro herausgehebelt haben, wobei an der Grabanlage ein Schaden von ca. 2.300 Euro entstand. Darüber hinaus sollen die Beschuldigten von einem Familiengrab auf dem Johannisfriedhof eine Blumenschale aus Bronze im Wert von mindestens 5.000 Euro herausgebrochen haben, wobei an dem Familiengrab ein Schaden von ca. 1.500 Euro entstand.

Die Skulptur des "Adlers von Lille", die beiden Urnen aus Bronze und die Blumenschale aus Bronze sollen die Beschuldigten sodann mit einem zu diesem Zweck mitgeführten Handwagen zu dem auf der Tolkewitzer Straße stehenden Pkw des 60-jährigen Beschuldigten verbracht haben, um die Gegenstände abzutransportieren und hierüber wie Eigentümer zu verfügen. Durch den Hinweis eines Zeugen konnte die Polizei die Beschuldigten noch am Tatort feststellen und die entwendeten Gegenstände sicherstellen.
Die Beschuldigten befinden sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.

Der 60-jährige Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Der 36-jährige Beschuldigte ist bereits vorbestraft und stand zur Tatzeit unter Bewährung.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.


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