Zukunftswerkstatt für neues Krankenhausgesetz beendet

13.05.2021, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Köpping: »In einem breiten Beteiligungsprozess stellen wir die Weichen für die künftige sächsische Krankenhauslandschaft«

Die Zukunftswerkstatt für ein neues Krankenhausgesetz ist abgeschlossen. Das Sozialministerium hat gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft, den Krankenkassen, der Landesärztekammer sowie der Kassenärztlichen Vereinigung insgesamt sechs Workshops veranstaltet, in denen gemeinsam mit verschiedenen Akteuren diskutiert und Ansätze für die Weiterentwicklung des Sächsischen Krankenhausgesetzes erarbeitet wurden. Das Gesetz ist seit 1993 in Kraft und soll im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen und zukünftige Bedarfe novelliert werden.

Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: »Wir wollen die stationäre Versorgung im Freistaat Sachsen weiterentwickeln und modernisieren. Die Zukunftswerkstatt hat dafür wichtige Impulse gebracht. Diese gilt es nun in den Novellierungsprozess des Gesetzes einzubringen. Ich danke allen Beteiligten für Ihre Ideen, wie die Gesundheitsversorgung im Freistaat in Zukunft aussehen könnte. Wir fühlen uns bestätigt in unserem Vorgehen, das neue Gesetz nicht nur allein innerhalb der Regierung zu erarbeiten, sondern alle Akteure an diesem Prozess zu beteiligen.« Ministerin Köpping dankt für die gute Annahme des pandemiebedingten Videoformats. Sie betont: »Allen Beteiligten wurde vor Augen geführt, dass es ein ‚Weiter so‘ nicht geben kann. Wir müssen uns auf die demografische Entwicklung einstellen. Deutlich wurde auch, dass die allgemeine Forderung nach mehr Personal oder mehr Geld nicht die alleinige Lösung sein kann, da auch in diesen Punkten das demografische Potenzial begrenzt ist.«

Der Sächsische Landtag hatte in der letzten Legislaturperiode den Auftrag für eine breite Beteiligung in Form einer Zukunftswerkstatt an das Sozialministerium gestellt. Dieser Prozess ist nunmehr abgeschlossen. In den Workshops wurde unter anderem herausgearbeitet, dass Qualität in der Krankenhausplanung stärker berücksichtigt und modellhaft auch Regionalkonferenzen einbezogen werden sollten. Auf der Basis vielfältiger Vorträge externer Experten und angeregter Diskussionen der Teilnehmer sollen nun konkrete Regelungsentwürfe erarbeitet und das sächsische Krankenhausgesetz noch in der 7. Legislaturperiode novelliert werden.

Die Beteiligten haben ein durchweg positives Fazit zum Prozess der Zukunftswerkstatt gezogen und bekräftigt, weiterhin gemeinsam konstruktiv an der Weiterentwicklung des Krankenhausgesetzes mitzuwirken.

Sachsen verfügt mit Stand 1. Januar 2018 über 78 eigenverantwortlich wirtschaftende Krankenhäuser mit rund 25.000 Planbetten. Jährlich werden im Freistaat Sachsen rund eine Million Fälle stationär behandelt. Rund 5,7 Milliarden Euro wurden in den vergangenen 25 Jahren in eine moderne, patientenorientierte und effiziente sächsische Krankenhauslandschaft investiert.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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