Bundesrat bringt Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auf den Weg

07.05.2021, 12:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Köpping: »Belange von Kindern und Jugendlichen werden nun direkter einbezogen«

Mit der Zustimmung des Freistaates Sachsen hat der Bundesrat am 7. Mai 2021 das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) auf den Weg gebracht. Dafür wurde die Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe, das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII), überarbeitet. Durch die neu geschaffenen Regelungen sollen sich vor allem die Lebensbedingungen für die Kinder und Jugendlichen verbessern, welche unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen und dadurch die Gefahr laufen, von der sozialen Teilhabe abgeschnitten zu werden. Die Reform soll zudem die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, für mehr Beteiligung und Unterstützung von jungen Menschen mit Behinderungen stellen und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben junger Menschen mit und ohne Behinderung und ihrer Familien gleichermaßen fördern. Dazu sollen beispielsweise bei den Jugendämtern Verfahrenslotsen als Ansprechpersonen zum Einsatz kommen. Des Weiteren ist der Ausbau von Beteiligungs- und Beschwerderechten geplant. Flächendeckend sollen sogenannte ombudschaftliche Beratungsangebote eingerichtet werden.

Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »Ich begrüße es sehr, dass mit der Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes gleichfalls bürgerliches Engagement mehr unterstützt wird. Künftig sollen junge Menschen über selbst organisierte Zusammenschlüsse stärker und selbstbestimmter an Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Zudem wird mit neuen Beteiligungs- und Beschwerderechten ein Kanal geschaffen, auf dem die Belange der Kinder, Jugendlichen und Familien direkter einbezogen werden können. Dafür haben wir uns als Freistaat Sachsen besonders stark gemacht.«

Dank der Unterstützung der Fachwelt ist es auf Bundesebene der Koalition aus SPD und CDU gelungen, das Achte Sozialgesetzbuch zu überarbeiten. Die Grundlage für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, hin zu mehr Chancengleichheit und Gerechtigkeit, wurde dadurch auf den Weg gebracht. Es ist nun ein Weg aufgezeichnet, auch die Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen perspektivisch in die Kinder- und Jugendhilfe zu integrieren.

Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hat sich auch der Freistaat Sachsen aktiv eingebracht und wichtige Impulse, z.B. die Verankerung der Schulsozialarbeit in § 13a SGB VIII oder die Beteiligung der Jobcenter bei der Jugendsozialarbeit, beigesteuert. Diese werden nicht nur vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Einschränkungen wichtiger und können jetzt aufgrund der gesetzlichen Klarstellung weiter ausgebaut werden.

Das Thema der Kinder- und Jugendhilfe dominierte auch die gestrige Jugend- und FamilienministerInnen-Konferenz 2021. Die Konferenz war nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Zukunftsgestaltung mit und für junge Menschen. Die sächsische Jugendministerin Petra Köpping betonte, dass die Kinder- und Jugendhilfe als ein unabdingbares Unterstützungsangebot während und nach der derzeit bestimmenden Coronapandemie wieder stärker Berücksichtigung finden muss. »Ohne regelmäßige Kita- und Schulbesuche, ohne die Möglichkeit zu Sport und künstlerischen Betätigungen, ohne das gemeinsam Spielen und die Treffs mit Freunden haben Kinder und Jugendliche große Belastungen der Corona-Pandemie zu tragen. Deshalb müssen wir uns ihnen besonders widmen und ihre Anliegen, Wünsche und Interessen beachten. Dies ist auch eine Aufgabe der Mitarbeiter nicht nur in der Kinder- und Jugendhilfe«, erklärt Jugendministerin Köpping. Dafür müssten klare Schwerpunkte benannt werden, etwa Bildung, politische und kulturelle Beteiligung, Kinder- und Jugenderholung, Jugendarbeit, ökologische und ökonomische Herausforderungen oder neue Möglichkeiten der Digitalisierung, nach denen die Unterstützung erfolgen solle.

Ministerin Köpping sagt: »Dem Staat, den Trägern, Vereinen, Verbänden und den vielen Ehrenamtlichen sollte es wieder gelingen, Kinder- und Jugendliche zu begleiten, zu betreuen, zu beteiligen, sie auch aufzufangen, ihnen zeitgemäße Bildungs- und Freizeitangebote zu unterbreiten, damit sie Spaß haben und ihren Interessen nachgehen können.« Dazu werde auch der Freistaat Sachsen einen Beitrag leisten.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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