Neue Förderrichtlinie sichert Einsatz von Praxisberatern und Inklusionsassistenten

21.04.2021, 09:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Einsatz von Praxisberatern und Inklusionsassistenten an Schulen kann auch im neuen Schuljahr gefördert werden. Das macht eine neue Förderrichtlinie möglich, die gestern vom Kabinett beschlossen wurde. Bislang wurde der Einsatz von Praxisberatern über Mittel des Kultusministeriums und der Bundesagentur für Arbeit sowie den Europäischen Sozialfonds (ESF) und von Inklusionsassistenten über den ESF finanziert. Die ESF-Förderung endet am 31. Juli 2021. »Schulen benötigen immer stärker multiprofessionelle Teams, um die Herausforderungen zu meistern. Der Bedarf wird pandemiebedingt noch steigen, weil auch die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler zunehmen wird. Praxisberater und Inklusionsassistenten leisten hier eine unschätzbare Hilfe«, so Kultusminister Christian Piwarz. Derzeit unterstützen an 253 Oberschulen Praxisberater die berufliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler. Inklusionsassistenten helfen an 235 Schulen Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf beim Lernen. Für den Einsatz der zusätzlichen Fachkräfte sind für die Jahre 2021 und 2022 insgesamt rund 57 Millionen Euro vorgesehen.


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Sächsisches Staatsministerium für Kultus

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