Ab Freitag Impfangebot für alle Beschäftigten an allgemein- und berufsbildenden Schulen

15.04.2021, 10:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

In Sachsen wird der Kreis der Impfberechtigten, die an Schulen beschäftigt sind, deutlich ausgeweitet. Ab Freitag, 16. April 2021, zählen dazu alle Personen, die an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen tätig sind. Bislang waren bereits Beschäftigte in Kitas, Kindertagespflege sowie an Grund- und Förderschulen impfberechtigt. Sie können bevorzugt online unter https://sachsen.impfterminvergabe.de/ einen Impftermin buchen. Bei der Registrierung und Berechtigungsprüfung ist dafür im Menü »Personen mit hoher Priorität (Priorisierungsgruppe 2) gemäß §3 CoronaImpfV« auszuwählen.

Dazu erklärt Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Die Infektionslage spitzt sich weiter zu. Daher halte ich diesen Schritt für erforderlich. Schulen und Kitas sind ein besonders sensibler Bereich, den wir auch besonders schützen müssen. Ich freue mich, dass wir nun insbesondere allen Lehrern und Lehrerinnen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ein Impfangebot machen können.«

In Sachsen sind derzeit Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 sowie Personen von 60 bis 69 Jahre (nur AstraZeneca) impfberechtigt. Sie alle können weiterhin gleichberechtigt Impftermine buchen. Eine Freigabe von Impfungen für die gesamte Priorisierungsgruppe 3 ist für kommende Woche geplant. Es wird rechtzeitig informiert, ab wann Buchungen möglich sind.

Weitere Informationen, Downloads und FAQ:
https://www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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