Schnelleres Internet für Neukirchen und Schneeberg

07.04.2021, 11:55 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Gemeinde Neukirchen und die Stadt Schneeberg (beide Erzgebirgskreis) erhalten Förderbescheide in abschließender für den Ausbau ihres Breitbandnetzes mit leistungsfähiger Glasfaser über die Förderrichtlinie DiOS.

Neukirchen bekommt in diesen Tagen einen Förderbescheid über rund 4,1 Millionen Euro Landes- und 5,1 Millionen Euro Bundesmittel per Post zugestellt. Damit sollen bis Ende des Jahres 2022 insgesamt 203 Kilometer Glasfaser und 46 Kilometer Leerrohr verlegt werden. Insgesamt werden so 1123 Haushalte, 181 Unternehmen und vier institutionelle Nachfrage, wie etwa Hort oder Kita, an das Breitbandnetz angeschlossen.

Schneeberg erhält einen Förderbescheid über rund 820.000 Euro Landes- und etwa 2,9 Millionen Euro Bundesmittel. Damit sollen 54 Kilometer Glasfaser und 56 Kilometer Leerrohre verlegt und somit 221 Haushalte und ein Unternehmen mit einem schnellen Glasfaseranschlüssen versorgt werden. Die Umsetzung ist bis Ende April 2024 geplant.

Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Nicht erst die Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig ein guter Breitbandanschluss ist. Für unsere Unternehmen bedeutet er, dass sie auch in Zukunft konkurrenzfähig bleiben. Für Bürgerinnen und Bürger sorgt er dafür, dass und unsere Städte und Gemeinden lebenswerte Orte sind. Die Staatsregierung hat deswegen viel Geld für den Breitbandausbau bereitgestellt. Es freut mich, dass die Städte und Kommunen diese Chance ergreifen und sich fit für die Zukunft machen.«

Hintergrund:
Telekommunikationsdienstleistungen sind nach der Regelung des Grundgesetzes als privatwirtschaftliche Dienstleistungen Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen. Nur dort, wo diese nicht ausbauen, darf der Staat unter engen rechtlichen Voraussetzungen den Breitbandausbau mit Fördermitteln unterstützen. Die Stadt und ihre Ortsteile dürfen demzufolge nicht flächendeckend mit öffentlichen Mitteln erschlossen werden, sondern nur dort, wo es beihilferechtlich zulässig ist, weil die aktuelle Versorgung unter der sog. Aufgreifschwelle liegt und kein privates Telekommunikationsunternehmen für die nächsten drei Jahre die Absicht eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus angekündigt hat.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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