Drogenhandel in Dresden I Beschuldigter in Untersuchungshaft

31.03.2021, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 34-jährigen Beschuldigten mit deutscher und russischer Staatsbürgerschaft Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u.a. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen, davon in einem Fall bewaffnet, erhoben.

Dem Beschuldigten wird u.a. vorgeworfen, in seiner Wohnung in Dresden-Gorbitz an zwei verschiedenen Tagen im Juli 2019 jeweils 100 Gramm Crystal und im Oktober 2019 330 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt zu haben.

Darüber hinaus wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 16. Oktober 2020 in seiner Wohnung sowie in deren Kellerabteil u.a. ca. 500 Gramm Crystal und 80 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt zu haben. In der Wohnung des Beschuldigten wurden ferner griffbereit fünf Messer, darunter ein Springmesser, eine Taschenlampe mit Elektroschockfunktion, eine Taschenlampe mit Schlagstockfunktion sowie im Flur an der Wand zwei Baseballschläger gefunden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 17. Oktober 2020 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und in Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte ist bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


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Staatsanwaltschaft Dresden

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