Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen sächsische Polizeibeamte des MEK im Zusammenhang mit der Nutzung einer Schießanlage in Güstrow

30.03.2021, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Durchsuchungen von Privatwohnungen und Arbeitsplätzen

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, INES - Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen, ermittelt gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen, INES, gegen insgesamt 17 Polizeibeamte des Landeskriminalamts Sachsen, Mobiles Einsatzkommando (MEK), wegen Diebstahls bzw. Beihilfe zum Diebstahl, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Bestechlichkeit. Am heutigen Tag wurden im Großraum Dresden die Personen, die Privatwohnungen von vier Hauptbeschuldigten und die dienstlichen Arbeitsplätze aller Beschuldigten durchsucht. An dem Einsatz waren insgesamt mehr als 40 Beamte des Landeskriminalamts Sachsen beteiligt.

Den vier 32 bis 49 Jahre alten Hauptbeschuldigten wird vorgeworfen, aufgrund eines gemeinsam gefassten Tatentschlusses im November 2018 aus ihnen dienstlich zugänglichen Beständen der sächsischen Polizei mindestens 7.000 Schuss Munition entwendet und die-se am Rande einer polizeilichen Ausbildungswoche als Bezahlung für ein von der Firma »Baltic Shooters« organisiertes, privates Schießtraining auf einer Schießanlage in Güstrow verbracht zu haben. Es wird wegen Diebstahls, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Bestechlichkeit ermittelt. An dem nicht genehmigten Schießtraining nahmen weitere 13 Polizeibeamte im Alter von 30 bis 54 Jahren teil, bei denen der Verdacht der Beihilfe zum Diebstahl und des Verstoßes gegen das Waffengesetz besteht.

Das Ermittlungsverfahren beruht auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen den gesondert Verfolgten Frank T., den damaligen Inhaber der Firma »Baltic Shooters«. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat in der Folge das Ermittlungsverfahren gegen vier sächsische Polizeibeamte von der Staatsanwaltschaft Schwerin am 22. März 2021 wegen der herausgehobenen Bedeutung des Verfahrens übernommen.

Die Ermittlungen dauern an. Insbesondere müssen die im Rahmen der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände ausgewertet werden. Auch wird es Gegenstand der weiteren Ermittlungen sein, etwaige Verbindungen zu der Gruppe »Nordkreuz« zu überprüfen. Bis-lang liegen hierzu keine Anhaltspunkte vor.


Kontakt

Generalstaatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Dr. Patrick Pintaske
Telefon: +49 351 446 2838
Telefax: +49 351 446 2830
E-Mail: pressesprecher@gensta.justiz.sachsen.de

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