Sachsen und Bayern schließen COVID-19-Allianz

01.03.2021, 11:24 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden (1. März 2021) – Ministerpräsident Michael Kretschmer und der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder haben heute (1. März 2021) über eine COVID-19-Allianz zwischen Sachsen und Bayern informiert.

Der bayerisch-sächsische Lebens- und Wirtschaftsraum gehört zusammen. COVID-19 darf nicht trennen, was in den vergangenen Jahrzenten zum Nutzen aller Seiten entstanden ist. Das kann nur gelingen, wenn auch beim Infektionsschutz eng zusammen gearbeitet wird.

Deshalb intensivieren die beiden Bundesländer auf allen Ebenen länderübergreifend ihre Abstimmungen und informieren breit über die Maßnahmen.

Sachsen und Bayern schließen eine »COVID-19-Allianz« und vereinbaren folgendes Maßnahmenpaket:

1. Grenzkontrollen
• Lückenlose Grenzkontrollen des Bundes sichern die Einhaltung der Einreisevoraussetzungen (Negativtest) und schützen vor dem Eintrag gefährlicher Virusvarianten.
• Der Bund bleibt aufgefordert, bis zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lage das Grenzregime aufrechtzuerhalten.
• Klar ist: Einreise nur mit negativem Testergebnis.

2. Testkonzepte
• Wir wissen, wer wo getestet wird: Einheitliche Testkonzepte zwischen Bayern und Sachsen sichern ausreichende wohnortnahe Testmöglichkeiten. Bedarfsorientierter und zielgerichteter Einsatz der Tests wo nötig.
• Wir unterstützen Betriebe und Kommunen beim Angebot flächendeckender Schnelltests. Bürgerinnen und Bürger können sich so »schnell testen«.
• Wir unterstützen Tschechien beim Aufbau von Teststationen und dem Ausbau der Testkapazitäten im Rahmen der rechtlichen und logistischen Rahmenbedingungen.

3. »Pendlerquarantäne« für Grenzgänger und -pendler
• Wir stimmen uns ab bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten.
• In Hot-Spots ordnen die örtlichen Behörden für Grenzgänger und -pendler sog. Pendlerquarantäne an. D. h. kein Verlassen des Arbeits-/Schul-/Ausbildungswegs für Grenzgänger. Grenzpendler nach Tschechien verlassen in Deutschland die Wohnung nur aus triftigen Gründen.
• Stichprobenartige Kontrollen unterstützen dies.

4. Sequenzierung – Virusvarianten
• Wir brauchen ein einheitliches Lagebild zu Mutationen. Hierzu dient die Sequenzierung aller positiven PCR-Tests.
• Wir weiten das grenzüberschreitende Sequenzierungs-Projekt der Uniklinik Dresden (SN, Polen, Tschechien) auf das Dreiländereck Bayern-Sachsen-Tschechien aus. Dabei kann das bestehende bayerische Verbundprojekt Bay-VOC (Zusammenschluss LGL und 6 Uniklinika zum gemeinsamen Datenaustausch) unterstützen. Der Bund ist aufgerufen, hier finanziell zu unterstützen.
• Gemeinsames »Virusvarianten-Monitoring«: Austausch aller Untersuchungs-ergebnisse, regelmäßige Erstellung eines grenzüberschreitenden Lagebilds, Maßnahmenkonzepte für »Ausbruchs-Cluster«.

5. Sicheres Arbeiten
• In den Betrieben wird einheitlich vorgegangen: Möglichst umfassende und flächendeckende, branchenspezifische Home-Office-Lösungen, Mindestanforderungen an Hygiene- und Testkonzepte im gesamten deutsch-tschechischen Grenzraum.
• Betriebe kontrollieren auf örtliche Anordnung die erforderlichen Testnachweise der Pendler.
• Schnelltests am Arbeitsplatz: Wir ermöglichen kleinen mittelständischen Unternehmen und Behörden mit Bürgerkontakt Schnelltests, z.B. durch Finanzierung entsprechender Schulungsmaßnahmen.
• Arbeitgeber werden aufgefordert, ihrer Belegschaft Testmöglichkeiten anzubieten.
• »Pakt für sichere Unterbringung«: Wir unterstützen Betriebe bei der Bereitstellung von Wohnraum für Pendler aus Tschechien. Wir achten dabei auf strenge Schutz- und Hygienepflichten, Testkonzepte und behördliche Kontrollen.
• Entwicklung von branchenspezifischen Muster-Hygienekonzepten für Betriebe mit Grenzgängern. Zentral: Mindestabstand, FFP2-Pflicht, feste Gruppen, Testkonzept.
• Initiierung eines Austausches der Gesundheitsämter und Gewerbeaufsichten in Bayern und Sachsen: Einrichtung eines länderübergreifenden »Pandemie-Boards« als Musterbeispiel grenzüberschreitender Zusammenarbeit.

6. Hot-Spot Regelungen
• Wir sind uns einig, in Hot-Spots (Städte oder Landkreise mit hoher Inzidenz über 100) sind andere Regeln nötig. Diese sind in enger Abstimmung mit den Landesbehörden von den örtlichen Behörden anzuordnen.
• Hierzu zählen: Fortsetzung von Schließungen (Geschäfte, Kitas etc.), Distanzunterricht im Schulbereich, Ausgangsbeschränkungen.
• Betroffene Kommunen werden eng begleitet und bestmöglich unterstützt.

7. Kontaktnachverfolgung
• Wir informieren Kontaktpersonen und Infizierte schnell und zuverlässig, insbesondere in Mutationsgebieten.
• Wir begleiten die Betroffenen eng (z.B. häufige Kontaktaufnahme).
• Quarantäneanordnungen werden kontrolliert und konsequent durchgesetzt.

8. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
• Konsequente Isolation Infizierter und der Kontaktpersonen ist das effektivste Mittel der Pandemiebekämpfung. Wir kontrollieren die Einhaltung der Quarantäneanordnungen verstärkt.
• In Hot-Spots wird der Kontrolldruck durch alle Behörden noch einmal erhöht. Gewerbeaufsichtsämter achten besonders auf die Einhaltung der betrieblichen Hygienevorschriften.

9. Krankenhausversorgung / Lagebild
• Bayerische und sächsische Krankenhäuser nehmen tschechische COVID-19 Patienten auf.
• Wir unterstützen uns im Bedarfsfall gegenseitig.
• Ein gemeinsames regelmäßiges Lagebild (Infektionszahlen, Bettenbelegung, Mutationen), mindestens wöchentlich, im Grenzraum hilft, drohende Probleme frühzeitig zu erkennend und gemeinsam zu lösen.

10. Impfen
• Wir tauschen uns bzgl. der Erfahrungen zur jeweiligen Impfstrategie aus.
• Wir stellen sicher, dass vulnerable Personen schnellstmöglich geimpft werden.


Kontakt

Sächsische Staatskanzlei

Regierungssprecher Ralph Schreiber
Telefon: +49 351 564 10300
Telefax: +49 351 564 10309
E-Mail: presse@sk.sachsen.de
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