Testkonzept statt starrer Inzidenzwerte: Minister Dulig stellt Wirtschaftsministerkonferenz seine Ideen für Öffnungen vor

26.02.2021, 15:10 Uhr — 1. Korrektur (aktuell)

Seit Beginn der Corona-Krise vor einem Jahr arbeitet die gesamte Staatsregierung daran, die Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie für alle Bereiche des Lebens so gering wie möglich zu halten. Für eine Öffnungsstrategie für Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft wurde bisher vor allem auf sinkende Inzidenzwerte gesetzt. Zunächst war eine Inzidenz von 50 der Schlüsselwert, um eine Kontaktnachverfolgung Infizierter durch die Gesundheitsämter sicherzustellen und das Gesundheitswesen nicht zu überfordern. Im Zuge der verstärkt auftretenden Corona-Mutationen und ihres deutlich höheren Ansteckungsrisikos wurde in den Bund-Länder-Gesprächen der Inzidenzwert auf 35 gesenkt.

Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Mit den bisherigen starren Voraussetzungen wäre es uns wohl kaum möglich, gerade durch die Mutationen, bald weitere Öffnungskonzepte zu verfolgen. Dies ist allerdings nicht nur für viele betroffene Unternehmer, Selbstständige und Künstler schwer nachvollziehbar, sondern auch für immer mehr Menschen in unserem Land. Deshalb haben wir mit Click & Collect bereits eine erste Öffnung unter strengen Auflagen für den Einzelhandel ermöglicht und parallel bereits, als zweiten Schritt, über Click & Meet in der Staatsregierung gesprochen.«

»Allerdings wird Click & Meet nur einem sehr geringen Teil der Unternehmen tatsächlich helfen. Nämlich vor allen denen, die auf Beratungsgespräche angewiesen sind – etwa Möbel- und Küchenhäuser, Babyausstatter, Brautmodengeschäfte oder ähnliche. Für viele andere wird diese Art der Ausweitung des Abholservice allein schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen wenig bringen«, so Minister Dulig.

Alle bisherigen Öffnungs-Perspektivkonzepte und Stufenpläne knüpfen an einen Prozess von fallenden Inzidenzwerten. Tatsächlich verharrt der Inzidenzwert derzeit auf einem Plateau oberhalb von 50, in vielen Regionen ist bereits ein weiteres Ansteigen der Infektionswerte wieder erkennbar.

»Wenn wir in einem vertretbaren und gesellschaftlich akzeptierten Zeitraum einen Öffnungspfad für Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft beschreiten wollen, müssen wir einen anderen Weg für die Öffnung wählen als denjenigen, der sich ausschließlich an Inzidenz oder R-Wert ausrichtet«, sagt Dulig.

Daher hat Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig in der Konferenz der Wirtschaftsminister einen eigenen Ansatz für Öffnungen zur Diskussion gestellt, welchen er in der kommenden Woche auch ins Kabinett einbringen wird. Die anderen Länderminister griffen den Vorschlag sofort interessiert auf.

Dulig: »Wir brauchen einen Paradigmenwechsel, der ergänzend oder ersetzend andere Parameter als den Inzidenz- oder den R-Wert heranzieht. Ziel ist es, mit Hilfe dieser neu gewonnenen Handlungsoptionen das Infektionsrisiko durch die aktive Gestaltung aller Risikosituationen – wirtschaftlicher Verkehr, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen, gesellschaftliche und familiäre Kontakte – zu beherrschen.«

Dabei setzt Minister Dulig konkret auf fünf Punkte:

  1. Die schnelle Verfügbarkeit der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigten kostenlosen Schnelltests.
  2. Nutzung einer datengestützten, zertifizierten, von den Akteuren auslesbaren und mit den Gesundheitsämtern verknüpfte App.
  3. Weiterhin schnelle Impfungen – bei den Erstimpfungen liegt Sachsen inzwischen schon über dem Bundesschnitt.
  4. Die gesammelten Erfahrungen, auf welche die wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Akteure im Aufbau von Hygienekonzepten zurückgreifen.
  5. Die Bereitschaft der Menschen, sich um einer schrittweisen Normalisierung ihres Lebens willens aktiv an Hygiene- und Testkonzepten zu beteiligen, ist massiv gestiegen.

Ein denkbares Öffnungskonzept skizzierte Minister Dulig seinen Kollegen der Wirtschaftsministerkonferenz wie folgt:

  • Kulturellen Einrichtungen, der Hotellerie, Gastronomie und dem Einzelhandel werden die Möglichkeit eröffnet, ihre schon vorhandenen Hygienekonzepte um ein Testregime anzureichern, dass Personal, Besuchern, Gästen und Kunden die Sicherheit bietet, nur Menschen zu begegnen, die zum Zeitpunkt der Begegnung Corona-negativ sind.
  • Elemente dieser erweiterten Hygienekonzepte sind:

– Schnell-Testmöglichkeiten vor Ort, organisiert durch den Betreiber der Einrichtung
– Mitgeführte Tests der Kunden, Besucher und Gäste vor Betreten der Einrichtung – entweder als Selbsttests oder von Dritten vorgenommene Tests, die dann den Besuch der Einrichtung ermöglichen. Die vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten kostenlosen Selbsttests können hier ein entscheidender Schlüssel sein oder der Nachweis eines aktuell erfolgten Negativtestes über eine Softwarelösung
– Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten zu diesen Einrichtungen für diejenigen, die nach der 2. Impfung die Sicherheit bieten, nicht mehr ansteckend und ansteckbar zu sein.

  • Unter den vorgenannten Bedingungen ist auch eine Öffnung der Regelungen für familiäre, soziale und gesellschaftliche Zusammenkünfte von Menschen vertretbar und geboten.
  • Innovative über eine App gestützte Zugangskontrollsysteme, die mit den Gesundheitsämtern verlinkt sind und somit auch im Falle positiver Testung eine effiziente Nachverfolgung sichern, können die Sicherheit und die Effizienz eines solchen Testungsregimes deutlich erhöhen. Dazu ist bereits ein konkretes Modellprojekt geplant (THEED-Projekt in Augustusburg).

Martin Dulig abschließend: »Mein vorgelegtes Öffnungskonzept hat mehrere Vorteile: Es verschiebt Öffnungsperspektiven nicht immer wieder neu entlang eines letztlich nicht beherrschbaren Inzidenzfaktors – mit allen wirtschaftlichen und Akzeptanz- und Frustrationsrisiken, die damit einhergehen. Es delegiert mehr Verantwortung zurück in die Hände der Menschen und lässt sie wieder eigenständig handeln und nicht zum Spielball eines Virus werden. Dies hebt die Motivation und die Zuversicht. Und es ist eine adäquate Antwort auf die kritische rechtliche Bewertung des inzidenzbasierten Systems durch die Oberlandesgerichte, die den Inzidenzwert als alleiniges Kriterium als nicht infektionsschutzrechtlich gestützt in Frage stellen und die Einschränkung der Grundrechte nur dann für sachgerecht halten, wenn die mildesten Mittel zur Absicherung des Zweckes – z.B. Testungen – gewählt werden.«


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