November- und Dezemberhilfen des Bundes: 276 Millionen Euro für Antragsteller aus Sachsen

26.02.2021, 11:47 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Jetzt muss es auch bei der Überbrückungshilfe III vorangehen, fordert Martin Dulig: »Das Geld muss endlich fließen, es wird dringend benötigt!«

Die Unternehmen und Selbstständigen aus Sachsen, die vom »Lockdown light« im November und Dezember 2020 betroffen waren, haben bis heute Abschläge und vollständige Auszahlungen in Höhe von 276 Millionen Euro erhalten. Davon entfallen rund 139 Millionen Euro auf die »Novemberhilfe« und rund 137 Millionen Euro auf die »Dezemberhilfe«. Abschließend bearbeitet worden sind fast 89 Prozent aller bislang 16.767 eingegangenen Anträge auf Novemberhilfe und rund 77 Prozent aller bislang 15.688 eingegangenen Anträge auf Dezemberhilfe.

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) zahlt die Hilfen im Auftrag des Bundes aus. Die vollständige Auszahlung der Novemberhilfen erfolgt seit dem 12. Januar, der Dezemberhilfen seit 1. Februar. Die Beantragung ist jeweils noch bis zum 30. April 2021 möglich.

Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Ich verstehe jeden Gastronomen, Hotelier, Friseur und Geschäftsinhaber, der die zunächst schleppende Auszahlung der Bundeshilfen kritisierte. Sachsen hat Bundwirtschaftsminister Peter Altmaier intern und auch öffentlich stets zur Eile gemahnt. Mittlerweile konnte die Sächsische Aufbaubank einen Großteil der Anträge auf November- und Dezemberhilfe vollständig auszahlen. Seit dem vergangenen Freitag sind weitere 31 Millionen Euro an die Antragsteller aus dem Freistaat geflossen.«

Mit Blick auf den Bearbeitungsstand von 89 bzw. 77 Prozent ergänzt Minister Dulig: »Der Staat unterstützt seine Unternehmen in nie gekanntem Ausmaß! Die SAB macht Tempo, arbeitet die vielen Anträge auch am Wochenende ab. Eine Auszahlungsquote von annähernd 100 Prozent werden wir aber zumindest vorerst nicht erreichen, weil u.a. wöchentlich hunderte neue Anträge eingehen und die Antragsfrist erst Ende April endet.«

Seit dem 10. Februar können die Anträge auf Überbrückungshilfe III gestellt werden – also für Hilfen, die jene Unternehmen erhalten, welche von der November- oder Dezemberhilfe nicht profitieren konnten. Die Abschläge fließen seit 15. Februar. Die sächsischen Antragsteller erhielten bislang Abschlagszahlungen in Höhe von 31 Millionen Euro. Minister Dulig weiter: »Ich erwarte vom Bundeswirtschaftsminister, dass die vollen Summen schnellstmöglich ausgezahlt werden. Gerade hier in Sachsen haben unsere kleinen und mittelgroßen Unternehmen nicht die finanziellen Polster, um noch länger allein die Kosten tragen zu können.«


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