Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge in der Silvesternacht 2020 in Leipzig

17.02.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge in der Silvesternacht 2020 in Leipzig - Auslobung von 80.000 Euro für sachdienliche Hinweise (© Polizei Sachsen)

Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge in der Silvesternacht 2020 in Leipzig - Auslobung von 80.000 Euro für sachdienliche Hinweise (© Polizei Sachsen)

Auslobung von 80.000 Euro für sachdienliche Hinweise*

Im Zusammenhang mit dem Brandanschlag am 31. Dezember 2020 in Leipzig, setzt das Landeskriminalamt Sachsen im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Leipzig eine Belohnung in Höhe von 80.000 Euro* für sachdienliche Hinweise aus, die zur Aufklärung des Sachverhaltes führen.

Durch unbekannte Täter wurde auf mehrere Fahrzeuge der Bundeswehr auf bisher unbekannte Art und Weise ein Brandanschlag verübt.

Tatzeit: Donnerstag, den 31.12.2020; 21.30-22.00 Uhr
Tatort: 04347 Leipzig, Torgauer Straße 333, Mercedes-Benz Niederlassung

Vom Brand betroffen waren insgesamt elf Fahrzeuge der Bundeswehr. Es handelte sich dabei um bereits genutzte Geländewagen sowie um einen Anhänger, welche zur Instandsetzung und Reparatur in der Werkstatt waren. Mindestens vier Fahrzeuge brannten vollständig aus. Es entstand ein erheblicher Sachschaden, der noch nicht genau beziffert werden kann. Infolge der Brandlegung wurden zudem auch ein Anhänger, ein Fahrzeug der Mercedes-Benz-Niederlassung, ein Wohnmobil sowie ein LKW, die alle in unmittelbarer Nähe zu den Bundeswehrfahrzeugen standen, beschädigt.

Aufgrund der Verwendung der angegriffenen Fahrzeuge für Zwecke der Bundeswehr und eines am 1. Januar 2021 zu dem Brandanschlag über das Internet veröffentlichten Bekennerschreibens kann eine mögliche politische Motivation für die Tat nicht ausgeschlossen werden.

Das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen erbittet sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters bzw. der Täter und zur Aufklärung der Straftat führen können und hat dazu folgende Fragen:

• Wer kennt den oder die Täter oder Personen aus deren Umfeld?
• Wer hat zu den Tatzeiten im näheren oder weiteren Bereich des genannten Tatortes verdächtige Personen und Fahrzeuge einschließlich Fahrrädern gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt? Hierzu gehören auch Feststellungen zu verdächtigen Personen im öffentlichen Personennahverkehr (Straßenbahn, Bus oder S-Bahn) vor oder nach der Tat im näheren oder weiteren Bereich zum Tatort.
• Wer hat im Vorfeld der Tat Feststellungen zu Personen im Umfeld des späteren Tatortes gemacht, welche sich für die dort abgestellten Bundeswehrfahrzeuge interessiert haben?

Auch Hinweise aus den sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftaten helfen könnten, sind für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung. Jede auch zunächst noch so unscheinbare Feststellung in diesem Zusammenhang kann für die Ermittlungen wichtig sein.

Bitte wenden Sie sich an das Landeskriminalamt Sachsen, Telefon 0800 855-2055 oder jede andere Polizeidienststelle. Weitere Informationen unter www.polizei.sachsen.de

*Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Sollten mehrere Hinweise zur Täterermittlung beitragen, wird der ausgelobte Betrag unter den Hinweisgebern nach Maßgabe der Bedeutung des Hinweises aufgeteilt.


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