November- und Dezemberhilfen des Bundes: Mehr als 200 Millionen Euro für Antragsteller aus Sachsen

12.02.2021, 14:57 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Seit dieser Woche läuft auch das Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III

Seit dem 12. Januar zahlt die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) –
die Novemberhilfen im Auftrag des Bundes vollständig aus. Die Antragsteller aus Sachsen, die vom »Lockdown light« im November betroffen waren, haben bis heute Abschläge und vollständige Auszahlungen in Höhe von rund 116 Millionen Euro erhalten. Fast 80 Prozent aller bislang 16.292 eingegangenen Anträge sind abschließend bearbeitet worden. Rund 95 Prozent der sächsischen Antragsteller auf Novemberhilfe erhielten Abschlagszahlungen.

Seit dem 1. Februar erfolgt durch die SAB – wiederum im Auftrag des Bundes – die vollständige Auszahlung der Dezemberhilfe. Bislang flossen Abschläge und vollständige Auszahlungen in Höhe von rund 97 Millionen Euro an sächsische Unternehmen, die vom »Lockdown light« im Dezember betroffen waren. Die Hälfte (50,4 Prozent) aller 14.561 eingegangenen Anträge ist abschließend bearbeitet worden. 96,6 Prozent Antragsteller auf Dezemberhilfe erhielten Abschlagszahlungen.

Die Beantragung der November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30. April 2021 möglich.

Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können ab sofort die Überbrückungshilfe III beantragen. Das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am Mittwoch mitgeteilt. Der Förderzeitraum umfasst den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021. Sofern ein Unternehmen in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat, beispielsweise weil der Betrieb wegen Corona schließen musste oder wegen der Corona-Einschränkungen weniger Kunden kamen, kann es die Überbrückungshilfe III beantragen – und zwar für jeden Monat, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt.

Abschlagszahlungen können bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe betragen, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat. Für den gesamten Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III (November 2020 bis Juni 2021) können Unternehmen damit maximal 800.000 Euro Abschlagszahlungen erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen bis zu 400.000 Euro können nach Angaben des Bundes ab dem 15. Februar 2021 fließen. Abschlagszahlungen über 400.000 Euro werden laut Bund ab Ende Februar ausgezahlt. Wie das BMWi mitteilte, startet die reguläre Auszahlung nach Antragsbearbeitung durch die Länder im Monat März 2021.

Anträge auf die Überbrückungshilfe III können bis zum 31. August 2021 gestellt werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang