Versuchter Mord und schwere Brandstiftung

09.02.2021, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (14 und 16 Jahre) wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der schweren Brandstiftung Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – erhoben.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 9. September 2020 in einer Wohnung in der Käthe-Kollwitz-Straße in Heidenau, in der der Wohnungsinhaber und eine weitere Person schliefen, ein Feuer gelegt zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 11.09.2020, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de). Die Staatsanwaltschaft geht im Ergebnis der Ermittlungen davon aus, dass die Beschuldigten zumindest billigend in Kauf nahmen, dass die beiden schlafenden Personen schwere Verletzungen bis zum Tod erleiden würden und sich das Feuer in der Wohnung und in angrenzenden Wohnungen weiter ausbreiten würde.

Entgegen ihrer Vorstellung erwachte ein Geschädigter und weckte den anderen Geschädigten, so dass beide die Wohnung verlassen konnten. Der Brand konnte erst durch die Feuerwehr gelöscht werden.

Die beiden Geschädigten und zwei weitere Bewohner des Hauses erlitten Rauchgasvergiftungen, die ambulant behandelt werden mussten. Die Wohnung brannte komplett aus. Es entstand ein Sachschaden von ca. 80.000,00 Euro.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Der 16-jährige Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der 14-jährige Beschuldigte wurde zur Vermeidung der Untersuchungshaft einstweilig in einem Heim der Jugendhilfe untergebracht.


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Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
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