Serie von Diebstählen in Dresden aufgeklärt

05.02.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Beschuldigter in Untersuchungshaft I Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 25-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – u.a. wegen Diebstahls oder Hehlerei in elf Fällen, Diebstahls in vier Fällen und versuchten Diebstahls in vier Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten wird u.a. vorgeworfen, zwischen Juni 2018 und September 2020 überwiegend hochwertige Gegenstände (acht Fahrräder im Gesamtwert von ca. 9.000,00 Euro, zwei E-Bikes im Gesamtwert von ca. 2.000,00 Euro und zwei Mopeds im Gesamtwert von ca. 2.000,00 EUR), die im Dresdner Stadtgebiet überwiegend vor Wohnhäusern oder in Kellern von Wohnhäusern angeschlossen abgestellt waren, entwendet oder in Kenntnis, dass diese gestohlen waren, erworben zu haben, um diese gewinnbringend zu veräußern und hierdurch seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. In vier Fällen versuchte der Beschuldigte, vor Wohnhäusern oder in Kellern von Wohnhäusern angeschlossen abgestellte Fahrräder zu entwenden, was ihm nicht gelang, da er entdeckt wurde oder seine Entdeckung befürchtete. Die Taten soll der Beschuldigte im Dresdner Stadtgebiet verübt haben, u.a. in der Reckestraße, der Frankenbergstraße, der Dölzschener Straße, der Saalhausener Straße, der Leonhard-Frank-Straße, der Malterstraße, der Oederaner Straße, der Espenstraße, der Reisewitzer Straße, der Saxoniastraße, der Schweizer Straße, der Seminarstraße, der Freiberger Straße, der Klingenberger Straße und der Waldheimer Straße.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 15.12.2020 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte konnte sodann am 30.12.2020 aufgrund des Haftbefehls festgenommen werden. Die Untersuchungshaft ist derzeit als Überhaft notiert, da der Beschuldigte aktuell eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. Der Beschuldigte ist bereits erheblich vorbestraft und stand zu den Tatzeiten unter Bewährung.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

Gegen den Beschuldigten sind weitere Verfahren auch wegen ähnlicher Delikte bereits bei Gericht anhängig. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beantragt, diese Verfahren zusammenzuführen und gemeinsam zu verhandeln.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

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