Landesdirektion erteilt Genehmigung für eine Baustelleneinrichtungsfläche im Norden des Flughafens Leipzig/Halle

11.01.2021, 10:24 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Vorbereitungen für die Sanierung der Landebahn Nord am Flughafen Leipzig/Halle

Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH hat mit Antrag vom 19. November 2020 die Zulassung einer Baustelleneinrichtungsfläche mit Nebenanlagen im nordöstlichen Bereich des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle beantragt. Ziel ist die Vorbereitung von Baumaßnahmen zur Sanierung der Start- und Landebahn Nord. Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH beabsichtigt, die Sanierung im Laufe des Jahres 2021 durchzuführen.

Mit Bescheid vom 5. Januar 2021 hat die Landesdirektion Sachsen folgende Maßnahmen gestattet:

• die Herstellung von zwei Überfahrten von der Towerstraße zur Zaunstraße,
• die Herstellung einer 0,60 Hektar großen Fläche als Übergang zwischen der Zaunstraße und der Baustelleneinrichtungsfläche,
• die temporäre, bis zum 30. April 2021 befristete Herstellung einer Bereitstellungsfläche für die Errichtung der Baustelleneinrichtungsfläche,
• die Herstellung von Schotterflächen zur Lagerung der Zuschlagsstoffe auf einer Fläche von 5,4 Hektar.

Bei den genehmigten Tätigkeiten handelt es sich um sonstige Vorarbeiten im Sinne des § 7 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz. Die Arbeiten finden ausschließlich auf dem Gelände des Flughafens statt.

Die Sanierung der Start- und Landebahn Nord führt zu keinen Kapazitätsänderungen des Flughafens und steht in keinem Zusammenhang mit dem laufenden Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Vorfeldes


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Valerie Eckl
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
E-Mail: presse@lds.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang