Afrikanische Schweinepest: Restriktionszonen werden erweitert

10.12.2020, 11:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Köpping: »Haben einen langen Weg vor uns«

Der Freistaat Sachsen legt die Restriktionszonen im Landkreis Görlitz neu fest, um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Dafür wurden jetzt zwei Allgemeinverfügungen erlassen, in denen die Grenzen des gefährdeten Gebietes und der Pufferzone neu gezogen werden. Aufgrund der neusten Funde mehrerer infizierter Tiere bei Sagar wird die als gefährdetes Gebiet bezeichnete innere Infektionszone im Norden bis an die Landesgrenze zu Brandenburg erweitert. Sie vergrößert sich damit von 135 Quadratkilometer auf 157 Quadratkilometer. Die Pufferzone wird entsprechend erweitert, so dass beide Zonen zusammen eine Fläche von 762 Quadratkilometer umfassen.

Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »Wir passen die zur Eindämmung der Tierseuche nötigen Maßnahmen schnell an und reagieren somit auf die neuen ASP-Funde diesseits und jenseits der Neiße. Nach wie vor gehen wir davon aus, dass das Virus über die Neiße nach Sachsen kommt und wir uns in Sachsen in den Ausläufern eines aktiven Seuchengeschehens in Polen befinden. Unsere Lage unterscheidet sich insoweit von Brandenburg. Wir erwarten, dass mit der Fertigstellung des Metallzauns eine Ausbreitung des Virus nach Westen erheblich erschwert wird. Aber wir wissen auch, bei der Bekämpfung der Tierseuche haben wir einen langen Weg vor uns.«

Die Umzäunung des gefährdeten Gebiets ist eine zwingende Voraussetzung für die nunmehr anstehende gezielte Entnahme der Wildschweine. Nur so kann eine Verschleppung der Seuche in weitere Gebiete Sachsens verhindert werden. Dies ist eine neue Phase der Tierseuchenbekämpfung. Mit Hilfe der örtlichen Jägerschaft und unter Anleitung des Landkreises Görlitz soll die Wildschweinpopulation sukzessive stark reduziert werden, um dem Virus den Wirt zu entziehen. Alle entnommenen Wildschweine werden auf ASP untersucht und unschädlich beseitigt. Aktuell wird von einer Population von ca. 1200 Wildschweinen im gefährdeten Gebiet ausgegangen. Um den dafür nötigen Aufwand zu honorieren, zahlt das Sozialministerium an die mit der Entnahme beauftragten Jäger eine Entnahmeprämie von 150 Euro pro Wildschwein.

In beiden Restriktionsgebieten gelten auch weiterhin bestimmte Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen für Personen, die mit Wildschweinen in Kontakt gekommen sind. Auch das bisher bestehende Verbot der Auslauf- und Freilandhaltung bleibt mit der neuen Allgemeinverfügung bestehen. Die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen bleibt grundsätzlich erlaubt, sofern sie nicht im Einzelfall untersagt wird. Die Fallwildsuche, die wichtige Erkenntnisse über die Verbreitung des Virus liefert, wird genauso fortgesetzt wie die Errichtung von weiteren Zäunungen im gefährdeten Gebiet. Auch mit der neuen Allgemeinverfügung für das gefährdete Gebiet werden Betretungsverbote aktuell nicht ausgesprochen.

Die Pufferzone, die das gefährdete Gebiet umgibt, wird vergrößert. Sie schließt unmittelbar an das gefährdete Gebiet an und ist mindestens 6 km breit. Räumlich verläuft die Pufferzone entlang der Neiße von der Autobahn A4 bei Görlitz bis an die brandenburgische Grenze im Norden.

In dem bisher mit Jagdruhe belegten ursprünglichen Teil des gefährdeten Gebietes, in welchem bereits eine intensive Fallwildsuche stattgefunden hat und die Zäunung abgeschlossen ist, wird die Ausübung der Jagd auf alle Arten von Wild außer Schwarzwild mit Einschränkungen erlaubt: So bleibt die Jagd mit aktiver Beunruhigung des Wildes unter Einsatz von Jagdhunden zum Stöbern sowie von Treibern (Drückjagd) untersagt. In dem neuen Teil des gefährdeten Gebietes (Gemeinde Bad Muskau und nördlicher Teil der Gemeinde Krauschwitz) müssen erst Fallwildsuche und Zaunbau abgeschlossen werden.

In der Pufferzone, in der bisher ebenfalls Jagdruhe herrschte, wird mit der neuen Allgemeinverfügung die Ausübung der Jagd auf alle Arten von Wild (einschließlich Schwarzwild) außer durch Drückjagd erlaubt. Wildbret von Wildschweinen darf jedoch erst gehandelt und weiterverarbeitet werden, wenn nach einem virologischen Test ein negatives ASP-Ergebnis vorliegt.

Hausschweine sind in beiden Restriktionszonen so zu halten, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen können. Die Halter müssen geeignete Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen der Ställe einrichten.

Verendete und erkrankte Wildschweine sind sowohl im gefährdeten Gebiet als auch in der Pufferzone unverzüglich gegenüber dem Veterinäramt anzuzeigen und virologisch auf Afrikanische Schweinepest zu untersuchen. Staatsministerin Köpping: »Das Auffinden von verendeten und erkrankten Wildschweinen ist sowohl für die Bekämpfung als auch für die Früherkennung sehr wichtig. Deshalb bitte ich alle, die diese Tiere finden, um entsprechende Meldung«.

Aktuell gibt es in Sachsen 15 bestätigte Fälle von Afrikanischer Schweinepest. Der erste Fall ist in Sachsen am 31. 10. 2020 bestätigt worden. Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über vom Schwein stammende Lebensmittel (Fleisch, Wurst) sowie über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
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