Regionen können sich neu für LEADER bewerben

09.12.2020, 14:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsminister gibt Startschuss für neue LEADER-Förderperiode

Staatsminister Thomas Schmidt hat heute (9. Dezember 2020) symbolisch den Startschuss für die Neuaufstellung der neuen Förderperiode der sächsischen LEADER-Gebiete bekanntgegeben. Ab sofort können sich Regionen im ländlichen Raum neu zusammenschließen oder zusammenbleiben und sich um den Status als LEADER-Gebiet in der neuen EU-Förderperiode in den Jahren 2021 bis 2027 bewerben. Die Rückmeldung muss bis zum 31. März 2021 erfolgen.

»Wir sind mit dem Ablauf und den Ergebnissen des sächsischen LEADER-Ansatzes seit dem Jahr 2014 sehr zufrieden. Die sächsischen LEADER-Gebiete haben ihre Freiheit, Projekte und Förderhöhen selbst zu bestimmen, mit hohem Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Kreativität genutzt. Bei meinen Besuchen in allen bisherigen 30 LEADER-Gebieten habe ich unzählige tolle Vorhaben gesehen und engagierte Menschen kennenlernen dürfen«, sagte Staatsminister Schmidt. »Wir wollen die bisherige LEADER-Förderung in der kommenden Förderperiode weiterführen. Jetzt gilt es, uns in Sachsen dafür neu aufzustellen und mindestens genauso viele und gute Projekte im ländlichen Raum umzusetzen.«

Die bestehenden 30 sächsischen LEADER-Gebiete sowie alle Kommunen im ländlichen Raum werden in diesen Tagen informiert, wie sie ihr Interesse als Region bekunden können und welche Voraussetzungen sie dafür erfüllen müssen. So müssen die neuen Regionen z. B. mindestens zwei Gemeinden umfassen, um die Anerkennung als LEADER-Gebiet erhalten zu können. Auch qualitative Hinweise an den Träger und das begleitende Management werden übermittelt. Der sächsische Weg, mit dem die LEADER-Gebiete große eigene Verantwortung für die Formulierung und Umsetzung ihrer regionalen Strategien erhalten, soll auch in der kommenden Förderperiode fortgesetzt werden. Die jetzigen LEADER-Gebiete können ihren Gebietszuschnitt an die neuen Herausforderungen anpassen. Sie können sich aber auch neu bilden oder mit anderen Partnern zusammenschließen. Das gilt jedoch nicht für die Übergangsphase zwischen den beiden Förderperioden, für die die EU aufgrund der ins Stocken geratenen Haushaltsfestlegungen in Brüssel noch keine definitiven Regeln bekanntgegeben hat. In dieser Übergangsphase gelten die Regeln der jetzigen Förderperiode weiter. Die Übergangsperiode ist derzeit für zwei Jahre veranschlagt und wird nach derzeitigem Stand einen fließenden Übergang gewährleisten. Eine genaue finanzielle Ausstattung ist derzeit noch nicht bekannt, entsprechend der bisher gefassten Beschlüsse zum EU-Haushalt wird für die Übergangsphase eine annähernd gleiche Ausstattung erwartet.

Hintergrundinformationen:

Nach den guten Erfahrungen mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung in der Förderperiode 2007 bis 2013 hatte der Freistaat Sachsen den Regionen für 2014 bis 2020 noch größere Gestaltungsmöglichkeiten in der regionalen Entwicklung eröffnet und mehr Verantwortung bei der Verwendung der Fördermittel übertragen. Bei der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums setzte der Freistaat Sachsen wie kein anderes Bundesland auf das LEADER-Prinzip: Die Akteure im ländlichen Raum konnten nahezu flächendeckend die Vorteile eigenständiger Strategien einschließlich der Verantwortung für ihr Budget nutzen. Die Regionen erhielten dafür mit 427 Millionen Euro 40 Prozent der Mittel des sächsischen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR). Mit diesem hohen Anteil ist der Freistaat Sachsen europaweit an der Spitze.

Nach dem Aufruf des Freistaates hatten sich 30 sächsische Regionen gebildet und sich mit ihren Entwicklungsstrategien um die Anerkennung als LEADER-Gebiet beworben. Die LEADER-Gebiete bestimmten in einem transparenten Verfahren selbst, welche Projekte in welcher Höhe gefördert werden. Die Strategien sind die Basis für thematische Aufrufe, nach denen sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden um eine Förderung bewerben können. Ein Entscheidungsgremium wählt nach den regionalen Prioritäten die Vorhaben aus. Die Bewilligung der Förderung erfolgt durch die jeweiligen Landratsämter.

LEADER (französisch: »Liaison entre actions de développement de l'économie rurale«) ist eine Initiative der Europäischen Union zur Entwicklung der ländlichen Räume unter maßgeblicher Mitarbeit der Bevölkerung. Die finanzielle Unterstützung durch LEADER erfolgt aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus sächsischen Landesmitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Pressesprecher Frank Meyer
Telefon: +49 351 564 50024
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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