Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

03.12.2020, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

600 Gramm Crystal sichergestellt I Haftbefehle gegen sieben Beschuldigte beantragt

Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen einen 41-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, gegen drei Iraker (19, 22 und 22 Jahre) und einen Syrer (26 Jahre) wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie gegen einen Deutschen (42 Jahre) und einen Tunesier (24 Jahre) wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Den fünf Hauptbeschuldigten wird vorgeworfen, in Gewinnerzielungsabsicht am 02.12.2020 zwischen 13:30 Uhr und 18:30 Uhr in Dresden-Gorbitz insgesamt 600 Gramm Crystal in zwei Teilmengen zu 100 Gramm und 500 Gramm übergeben zu haben, wobei hierfür ein Preis von insgesamt 23.500,00 EUR vereinbart worden war. Unmittelbar nach der Übergabe der Teilmenge von 500 Gramm erfolgte der polizeiliche Zugriff, bei dem alle sieben Beschuldigten festgenommen wurden.

Den beiden als Gehilfen verfolgten Beschuldigten liegt zur Last, die Taten der fünf Hauptbeschuldigten unterstützt zu haben.

Der 41-jährige Deutsche soll in seiner Wohnung eine zur Verletzung von Personen geeignete und bestimmte Nagelkeule griffbereit aufbewahrt haben.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat heute beim zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Antrag auf Erlass von Haftbefehlen gegen alle sieben Beschuldigten gestellt.

Die Beschuldigten sollen noch heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.


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Staatsanwaltschaft Dresden

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