Service: Neuer Info-Flyer zum Fahrtenbuch

02.12.2020, 11:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Mit einem Faltblatt informiert das Sächsische Staatsministerium der Finanzen jetzt über wichtige Fragen rund um das Thema Fahrtenbuch. Die Publikation »Fahrtenbuch – So einfach geht´s« richtet sich an alle, die einen Dienstwagen bzw. ein betriebliches Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen.
Darin wird erklärt, wann und wie man ein Fahrtenbuch führen sollte. Außerdem gibt es Praxistipps, wie man den Anforderungen der Steuerverwaltung gerecht wird.

Wichtig ist, dass ein Fahrtenbuch zeitnah geführt wird und alle Fahrten abbildet. Im Unterschied zu den privaten Fahrten sind für alle beruflichen bzw. betrieblichen Fahrten detaillierte Angaben zu machen. Nur so ist die Abgrenzung zur steuerpflichtigen privaten Nutzung möglich. Wer kein Fahrtenbuch führen kann oder möchte, muss die privaten Fahrten nach der sogenannten Ein-Prozent-Methode versteuern. Zwischen den beiden Methoden kann für jedes Fahrzeug und für jedes Kalenderjahr neu gewählt werden.

Das neue Faltblatt kann ab sofort unter folgendem Link https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/36606 heruntergeladen werden.

Antworten auf allgemeine Fragen zum Führen eines Fahrtenbuches werden auch am Info-Telefon der sächsischen Finanzämter beantwortet. Es ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar (es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz).
Ein persönlicher Besuch des Finanzamtes sollte derzeit aufgrund der Corona-Pandemie möglichst nur in Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Im Gebäude sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.


Weiterführende Links

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartner Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 40060
Telefax: +49 351 564 40069
E-Mail: presse@smf.sachsen.de
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