Martin Dulig begrüßt Einigung zum Arbeitsschutzkontrollgesetz

27.11.2020, 15:35 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll noch im Dezember beschlossen werden. Darauf haben sich die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU geeinigt. Werkverträge und Zeitarbeit werden damit beim Schlachten und Zerlegen zum 1. Januar 2021 komplett und in der Fleischverarbeitung zum 1. April 2021 weitgehend verboten.

Sachsens Arbeitsminister Martin Dulig begrüßt die Einigung zum Arbeitsschutzkontrollgesetz von Hubertus Heil:
»Gerade während der Corona-Pandemie konnten wir erkennen, welche wirkungsvollen Werkzeuge wir haben, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu schützen. Aber es wurde auch deutlich, wo noch Lücken sind und dringender Handlungsbedarf besteht. Alle in Deutschland beschäftigten Menschen müssen auf faire und sichere Arbeitsbedingungen vertrauen können; der Anspruch auf «Gute Arbeit» gilt für alle! Wir brauchen gesetzliche Regelungen, um die Schlupflöcher für diejenigen zu schließen, die sie missbrauchen. Es ist unverzichtbar, das Vertrauen in faire Bedingungen und in die Achtung der Menschenwürde in Deutschland sowie den Glauben an ein soziales Europa zu stärken bzw. wiederherzustellen.«

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