Diebstahlsserie in Dresden aufgeklärt

25.11.2020, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Beschuldigter in Untersuchungshaft I Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 37-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – u.a. wegen des Verdachts des Diebstahls und der Sachbeschädigung in mehreren Fällen erhoben.

So soll der Beschuldigte im Dezember 2018 und im Februar 2019 zweimal gewaltsam in das gleiche Zahntechniklabor in Dresden-Löbtau eingedrungen sein und dort u.a. Zahntechniker-Instrumente, einen Laptop, Speichertechnik, eine Brille und einen leeren Tresor im Gesamtwert von ca. 2.000,00 EUR entwendet haben, um die Gegenstände für sich zu behalten, wobei er in dem angegriffenen Objekt zugleich einen Sachschaden von fast 10.000,00 EUR verursachte.

Im Februar 2019 soll der Beschuldigte auch in eine Hautarztpraxis in Dresden-Löbtau eingedrungen sein, dort mit einem in der Praxis aufgefundenen Schlüssel den Tresor geöffnet und Rezepte und ein iPad sowie weitere Gegenstände aus anderen Räumen im Gesamtwert von ca. 1.000,00 EUR entwendet haben, um die Gegenstände für sich zu behalten, wobei er einen Sachschaden von ca. 500,00 EUR verursachte.

Weiterhin wird dem Beschuldigten vorgeworfen, im April 2019 in eine Kindertagesstätte in Dresden-Pieschen eingedrungen zu sein, um im Inneren der Kindertagesstätte befindliche Gegenstände zu entwenden, was ihm nicht gelang, da mit dem Einbruch eine Alarmanlage aktiviert wurde und der Beschuldigte am Tatort von der Polizei gestellt werden konnte. Durch den Einbruch verursachte der Beschuldigte einen Sachschaden in der Kindertagesstätte von ca. 800,00 EUR.

Ende April 2019 soll der Beschuldigte gewaltsam in die Geschäftsräume eines Unternehmens in der Trachenberger Straße in Dresden eingedrungen sein und u.a. ein Mobiltelefon, Fahrzeugschlüssel für drei Pkw sowie Bargeld im Gesamtwert von ca. 2.000,00 EUR entwendet haben, um die Gegenstände für sich zu behalten. Mittels eines in den Räumlichkeiten der ersten angegriffenen Firma aufgefundenen Schlüssels soll der Beschuldigte sodann in die gegenüberliegenden Räumlichkeiten eines anderen Unternehmens eingedrungen sein und dort einen Flachbildschirm, einen Minitresor und eine externe Festplatte im Gesamtwert von ca. 1.200,00 EUR entwendet haben, um die Gegenstände für sich zu behalten. Anschließend entwendete der Beschuldigte unter Verwendung eines bei dem Einbruch in dem ersten angegriffenen Unternehmen entwendeten Fahrzeugschlüssels einen auf dem Parkplatz des Grundstücks abgestellten Pkw im Wert von ca. 18.000,00 EUR, um ihn für sich zu behalten. Durch das Eindringen in die Räumlichkeiten verursachte der Beschuldigte einen Sachschaden in Höhe von ca. 5.400,00 EUR.

Insgesamt liegen dem Beschuldigten im Zeitraum Dezember 2018 bis Juni 2020 zwölf Straftaten zur Last. Der Beschuldigte ist bereits erheblich und auch einschlägig vorbestraft. Bei Begehung der Taten stand der Beschuldigte unter Führungsaufsicht. Die Ermittlungen waren aufwändig und erforderten u.a. mehrere kriminaltechnische Untersuchungen und Gutachten von Sachverständigen.

Bereits am 05.01.2020 hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, diesen aber zunächst außer Vollzug gesetzt. Ein auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden vom Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 03.04.2020 gegen den Beschuldigten erlassener erweiterter Haftbefehl konnte zunächst nicht realisiert werden, da der Beschuldigte untergetaucht war. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat sodann zielgerichtete Fahndungsmaßnahmen veranlasst, in deren Folge der Beschuldigte am 24.10.2020 von der Polizei festgenommen werden konnte.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.


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Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
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