Bekämpfung der Graffiti-Kriminalität

24.11.2020, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Staatsanwaltschaft Dresden erhebt drei Anklagen gegen sechs Beschuldigte zum Amtsgericht Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat zwei Anklagen gegen drei Deutsche (24, 25 und 32 Jahre) zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter – und eine weitere Anklage gegen drei Deutsche (24, 26 und 27 Jahre) zum Amtsgericht Dresden – Jugendrichter – wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung in bis zu 37 Fällen erhoben. Den Beschuldigten liegt zur Last, im Stadtgebiet von Dresden sowie in weiteren sächsischen und brandenburgischen Bahnbereichen (u.a. in Chemnitz, Coswig, Cottbus, Elsterwerda, Freiberg, Großenhain, Hoyerswerda, Kamenz, Königsbrück, Lauchhammer, Neustadt/Sachsen, Nossen, Priestewitz und Radebeul unerlaubt großflächig Graffiti an Eisenbahnwaggons angebracht und hierdurch einen Gesamtschaden von ca. 220.000,00 EUR verursacht zu haben. Geschädigt wurden hauptsächlich regionale Bahnverkehrsunternehmen wie die Deutsche Bahn AG, die ehemalige Städtebahn Sachsen, die Transdev Mitteldeutschland GmbH, die ITL Eisenbahngesellschaft mbH sowie die DB Cargo AG (siehe die gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Bundespolizeiinspektion Dresden vom 18.12.2020, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de).

In dem ursprünglich gegen acht Beschuldigte geführten komplexen Ermittlungsverfahren wurden am 18.12.2019 fünf richterlich angeordnete Durchsuchungen in Dresden realisiert. Die dabei beschlagnahmten umfangreichen Beweismittel (u.a. Speichermedien und internetfähige Kommunikationsmittel) mussten in der Folge mit erheblichem Aufwand von der Staatsanwaltschaft Dresden und der Bundespolizeiinspektion Dresden ausgewertet werden. Gegen zwei Beschuldigte wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Dresden eingestellt, da diese Beschuldigten in einem anderen Verfahren bereits eine erhebliche Strafe erhalten hatten und ihnen im hier geführten Verfahren nur wenige Taten nachzuweisen waren.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung der Hauptverfahren und die Zulassung der Anklagen entscheiden.

Termine zur Hauptverhandlung werden vom Amtsgericht Dresden bestimmt.


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Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
E-Mail: presse@stadd.justiz.sachsen.de

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