Sachsen startet Stabilisierungsfonds für den Mittelstand

11.11.2020, 13:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Freistaat stellt in der Corona-Krise Eigenkapital für Unternehmen bereit – Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Jetzt kommt es darauf an, Beschäftigung langfristig zu sichern.«

Während der ersten Phase der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen Eigenkapital und Liquidität eingebüßt. Um betroffene Unternehmen darin zu unterstützen, ihre Kapitalstruktur und Kreditwürdigkeit wiederherzustellen, hat der Freistaat Sachsen jetzt den Stabilisierungsfonds gestartet. Er ist mit bis zu 370 Millionen Euro ausgestattet und ein wesentlicher Baustein des im Juni beschlossenen Impulsprogramms »Sachsen startet durch«.

»Kredite und Zuschüsse waren ein schneller Anker zu Beginn der Krise. Jetzt kommt es darauf an, Beschäftigung langfristig zu sichern. Denn wir haben in den vergangenen Jahren viele Unternehmen gefördert und Investitionen abgesichert, damit Arbeitsplätze aufgebaut werden konnten – dies alles gilt es zu erhalten. Ich freue mich, dass wir dafür mit dem Stabilisierungsfonds ein weiteres gut ausgestattetes Instrument anbieten können«, sagt Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig.

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen ermöglicht den Aufbau des Fonds durch Landesgarantien von bis zu 292,5 Millionen Euro. »Jetzt ist es wichtig, ein Instrument zur Unterstützung mittelständischer Unternehmen in Sachsen zu schaffen«, sagt Finanzminister Hartmut Vorjohann. »Mit der Übernahme der Garantie sorgen wir für eine flexible und am Bedarf ausgerichtete Ausstattung des Stabilisierungsfonds.«

Der Stabilisierungsfonds richtet sich an produzierende Unternehmen und an produktionsnahe oder technologieorientierte Dienstleister in Sachsen und unterstützt den für die sächsische Wirtschaft so wichtigen Mittelstand – ergänzend zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes, der auf große Unternehmen ausgerichtet ist. Der sächsische Stabilisierungsfonds stellt Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Mittel zunächst bis 800.000 Euro bereit. Darüber hinausgehende Beteiligungen bis maximal 2,4 Millionen Euro wird der Fonds ausreichen, wenn Deutschland die Genehmigung der EU-Kommission für höhere Eigenkapitalhilfen in eine eigene Bundesrahmenregelung übernommen hat. Das steht zurzeit noch aus.

Wirtschaftsminister Dulig weiter: »Bald steht das Ende des Geschäftsjahres an. Banken schauen bei der Analyse der Kreditwürdigkeit auf die Jahresabschlüsse und die Eigenkapitalquote. Deshalb haben wir entschieden, unser Eigenkapitalangebot auszuweiten, damit Unternehmen stabilisiert werden und wieder investieren können. Dabei behalten wir im Blick, dass sich die Märkte verändern. Ob Unternehmen wettbewerbsfähig sind, wird zunehmend auch von ökologischen und sozialen Standards bestimmt. Der Stabilisierungsfonds legt bei der Bewilligung von Mitteln deshalb ein besonderes Augenmerk auch auf diese Aspekte, damit der Weg aus der Krise in Richtung einer modernen zukunftsfähigen Wirtschaft führt.«

»Unternehmen, die vor der Krise wirtschaftlich gesund waren und eine gute Zukunftsprognose besitzen, wollen wir durch die gegenwärtigen schwierigen Zeiten begleiten«, ergänzt Vorjohann weiter. »Wir haben das Bewilligungsverfahren so unbürokratisch wie möglich organisiert und in die Hände der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft, einer markterfahrenen Tochter der Sächsischen Aufbaubank, gegeben.«

Dr. Katrin Leonhardt, Vorstandsvorsitzende der Sächsischen Aufbaubank, betont: »In enger Zusammenarbeit haben wir gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und dem Staatsministerium der Finanzen mit Hochdruck den angekündigten Stabilisierungsfonds auf den Weg gebracht. Mit diesem Beteiligungsfonds leisten wir einen wichtigen Beitrag, die notwendige Eigenkapitalbasis speziell des Mittelstandes bis 249 Beschäftigte zu stärken. Damit wollen wir die Stellung unserer Unternehmen im Wettbewerb, gegenüber Lieferanten und Kreditgebern sichern und die Chance für innovative Neuinvestitionen öffnen. Wir brauchen starke Unternehmen, die eine robuste wirtschaftliche Substanz haben und wettbewerbs- und zukunftsfähig sind.«

Anträge auf eine Finanzierung aus dem Stabilisierungsfonds können bei der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) gestellt werden. Die Konditionen der Finanzhilfen sind den Beteiligungsgrundsätze des Stabilisierungsfonds zu entnehmen, die auf der Webseite der SBG veröffentlicht sind (http://www.sbg.sachsen.de/service.html).

Hintergrund

Der Freistaat Sachsen und der Bund haben frühzeitig auf die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise im sächsischen Mittelstand reagiert. Über das Landesprogramm »Sachsen hilft sofort« sind Soforthilfe-Darlehen in Höhe von 751 Millionen Euro und über die Zuschussprogramme des Bundes 680 Millionen Euro an sächsische Unternehmen ausgezahlt worden. Der Corona-Startup-Hilfsfonds (CSH) – ein weiteres Instrument des sächsischen Impulsprogramms, der im August bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft mbH (MBG) eingerichtet wurde – konnte sächsischen Startups bereits 5,6 Millionen Euro zusagen und damit Finanzierungsrunden von insgesamt 15 Millionen Euro begleiten.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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