Anmelder der "Versammlung für die Freiheit" lassen versammlungsrechtliche Beschränkungen gerichtlich überprüfen
06.11.2020, 09:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz in der Nacht bei VG Leipzig eingegangen
Die Stadt Leipzig hat mit Bescheiden vom gestrigen Tag versammlungsrechtliche Beschränkungen gegenüber zwei der morgen geplanten Veranstaltungen ausgesprochen. Die Anmelder haben hiergegen in der Nacht Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Für die Stadt läuft eine Stellungnahmefrist bis 11:00 Uhr. Mit Entscheidungen des Gerichts ist im Laufe des Tages zu rechnen.
In einem der Verfahren geht es um die Entscheidung der Stadt, die Hauptveranstaltung "Versammlung für die Freiheit" wegen der zu erwartenden Teilnehmerzahl
(20.000) als stationäre Versammlung auf dem Gelände der Neuen Messe durchzuführen. Ursprünglich geplant war hingegen ein Aufzug vom Rosental über Teile des Innenstadtrings bis zum Augustusplatz.
Das zweite Verfahren hat einen geplanten Aufzug zum Gegenstand und wurde unter Hinweis auf die geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, wonach unter freiem Himmel nur ortsfeste Versammlungen zulässig seien (§ 9 Abs. 2 Satz 3), untersagt.