Kabinett regelt Weiterleitung der Bundesmittel für Gewerbesteuerausfälle

27.10.2020, 15:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Sächsische Staatsregierung hat heute den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie beschlossen.

Insgesamt sollen 156 Millionen Euro an die sächsischen Gemeinden ausgezahlt werden, die der Bund für die Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2020 zur Verfügung gestellt hat. Der Gesetzentwurf schafft die Grundlage für die Umsetzung des erst im Oktober von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder in Sachsen.

Bereits im August hatte der Freistaat Sachsen seinerseits einen Betrag von 226,25 Millionen Euro für den Ersatz von Steuermindereinnahmen an die sächsischen Gemeinden ausgezahlt. Hiervon entfielen rund 170 Millionen Euro auf den Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen.

»Gemeinsam mit dem Bund sorgen wir dafür, dass die Städte und Gemeinden in Summe vollständig von den pandemiebedingten Ausfällen bei der Gewerbesteuer entlastet werden. Das schafft Stabilität und sichert die Funktionsfähigkeit der Gemeinden vor Ort, « sagte Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.

Wegen der bundesgesetzlichen Vorgabe zur Auszahlung der Mittel an die Gemeinden bis Ende 2020 muss das Gesetz noch in diesem Jahr vom Sächsischen Landtag beraten und beschlossen werden.


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