Strukturwandel: Kooperationen über Ländergrenzen hinweg geplant

16.10.2020, 15:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsminister Schmidt: »Wir wollen bestehende Kontakte intensivieren«

Sachsen will den Strukturwandel in den beiden sächsischen Revieren länderübergreifend mit Sachsen-Anhalt und Brandenburg gestalten. Am kommenden Donnerstag (22. Oktober 2020) wollen Sachsen-Anhalt und Sachsen eine Absichtserklärung unterzeichnen, mit dem Ziel, die länderübergreifende Zusammenarbeit im Mitteldeutschen Revier zu verstetigen und auszuweiten. Mit Brandenburg bestehen für das Lausitzer Revier bereits Planungen einer ähnlichen Vereinbarung. Diese könnte im ersten Halbjahr 2021 in einer konkreten Kooperationsvereinbarung münden.

»Uns wird der Strukturwandel nur erfolgreich gelingen, wenn wir über die Ländergrenzen hinweg in engem Austausch bleiben und für unsere Regionen am gleichen Strang ziehen. Die bestehenden engen Kontakte mit unseren beiden Reviernachbarn wollen wir deswegen auf allen Ebenen intensivieren: auf Ministerebene und ministerieller Arbeitsebene genauso wie zwischen der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung und der Wirtschaftsregion Lausitz bzw. Metropolregion Mitteldeutschland«, sagte Staatsminister Thomas Schmidt. »Der erfolgreiche Strukturwandel ist ein Gemeinschaftswerk, bei dem Bund, Land, Landkreise und Gemeinden gleichermaßen gefordert sind. Die Zusammenarbeit auf diesen Ebenen ist wichtig. Der Strukturwandel wird aber vor allem von den Menschen in den Regionen getragen. Deswegen überlassen wir die Entscheidungen über die Maßnahmen der Strukturentwicklung den lokalen Akteuren. Sie sind die Experten vor Ort und wissen am besten, was es braucht.«

Hintergrund:

Mit dem Strukturstärkungsgesetz, dem Kohleausstiegsgesetz und der Bund-Länder-Vereinbarung liegen die gesetzlichen Grundlagen und Leitplanken vor, was und wie gefördert wird. Die Förderrichtlinie zum Sächsischen Strukturentwicklungsprogramm regelt insbesondere das Verfahren, nach dem entsprechende Projekte ausgewählt, bewilligt und finanziell unterstützt werden. Am 1. September 2020 ist die »1. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zum Sächsischen Strukturentwicklungsprogramm in den Braunkohlerevieren« (1. RL – StEP Revier) in Kraft getreten. Förderanträge können die Kommunen bzw. deren Unternehmen stellen, also die Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen und deren Gemeinden sowie die Stadt Leipzig. Unterstützt wird die Suche nach geeigneten Projekten durch die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung (SAS). Sie steht Initiatoren von Projekten als Förderlotse und Programmberater zur Verfügung und hilft ihnen, ihre Projekte bis zur Antrags- und Umsetzungsreife zu bringen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Pressesprecher Frank Meyer
Telefon: +49 351 564 50024
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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